Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky schließt sich der Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an, den Bahnknoten in Stuttgart mit einer unterbrechungsfreien Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Kopfbahnhof zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Bundesregierung eine Frist bis zum 1. August 2024 gesetzt, um zu erklären, ab wann mit baulichen Maßnahmen zu rechnen ist, die dazu führen, dass Züge nicht mehr wie bisher über die Gäubahnstrecke den Hauptbahnhof anfahren können. Die DUH und GDL fordern daher von der Deutschen Bahn AG, dem Land und der Stadt Stuttgart einen „Plan B“ für den dauerhaften Doppelbetrieb des Tief- und Kopfbahnhofs, angesichts des wahrscheinlichen Erfolgs der Klage der DUH.
Die DUH und Claus Weselsky von der GDL fordern, den ab Ende 2025 geplanten faktischen Doppelbetrieb von Kopf- und Tiefbahnhof dauerhaft zu machen, um auch nach 2030 einen leistungsfähigen Bahnknoten in Stuttgart sicherzustellen. Bahn, Land und Stadt Stuttgart sind aufgefordert, mit einem „Plan B“ für einen gerichtlich entschiedenen Fortbestand des direkten Gäubahnanschlusses über den Kopfbahnhof zu beginnen, um keine weiteren Verzögerungen im Bahnbetriebsablauf zu verursachen. Die Deutsche Bahn AG erfüllt mit der Ankündigung, ab Ende 2025 für mindestens ein Jahr Kopf- und Tiefbahnhof parallel zu betreiben, eine langjährige Forderung der DUH. Durch den angekündigten Direktzugang zwischen beiden Bahnhöfen wird zudem eine langjährige Forderung vieler Bahnexperten erfüllt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass die Deutsche Bahn bereits zwei Kernforderungen erfüllt habe, jedoch niemand ernsthaft von nur einem Jahr Doppelbetrieb ausgehe. Aufgrund der hohen Baukosten und der Unsicherheit bezüglich des Pfaffensteigtunnels sei zu erwarten, dass der Klage der DUH stattgegeben werde. Er schlägt vor, dass sich Stuttgart mit dem Gedanken des Fortbestandes des Kopfbahnhofs abfindet und einen „Plan B“ mit einem überbauten Kopfbahnhof entwickelt.
Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL, äußerte sich kritisch zu Stuttgart 21 und bezeichnete es als gigantische Milliardenverschwendung. Er argumentierte, dass durch den Bau zusätzlicher Tunnel die Gäubahn abgeschnitten werde, anstatt sie weiterhin als Zulauf zum Hauptbahnhof zu nutzen. Er bezeichnete die aktuellen Bemühungen als Flickwerk und warnte vor einer weiteren Verschwendung von Geldern.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Bundesregierung eine Frist gesetzt, um zu erklären, ab wann mit baulichen Maßnahmen zu rechnen ist, die zur Abtrennung der Gäubahn vom Hauptbahnhof führen würden. Die DUH rechnet damit, dass die Entscheidung des Gerichts in einer Berufungs- oder Revisionsinstanz überprüft werden muss und erwartet eine Verhandlung des Verwaltungsgerichts nach der Sommerpause.
Die Gäubahn ist eine zentrale Bahntrasse für die Anbindung Norditaliens, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs. Die DUH befürchtet, dass die geplante Abkoppelung der Gäubahn vom Bahnknoten Stuttgart dazu führen würde, dass viele Bahnkunden auf das Auto umsteigen. Die DUH hatte daher Klage eingereicht, um die Pläne der Deutschen Bahn zu stoppen und zusätzliche Klimabelastungen durch die Verkehrsverlagerung zu verhindern.
Klageforderungen | GDL | DUH |
---|---|---|
Plan B für dauerhaften Doppelbetrieb des Tief- und Kopfbahnhofs | Ja | Ja |
Unterbrechungsfreie Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Kopfbahnhof | Ja | Ja |
Einhaltung der Planfeststellungsbeschlüsse | Nein | Ja |
Die Tabelle zeigt die Forderungen der Kläger in Bezug auf den Doppelbetrieb des Bahnhofs und die Anbindung der Gäubahn. Während die GDL auch eine unterbrechungsfreie Anbindung fordert, stellt die DUH zusätzlich die Einhaltung der Planfeststellungsbeschlüsse in Frage.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. / ots