In der Geschichte der deutschen Politik spielten Frauen lange Zeit eine untergeordnete Rolle, eingebettet in ein Männerregime, das ihre Rechte und Teilhabe stark beschränkte. Dennoch gab es auch Lichtblicke, wie die Anwesenheit von vier Frauen in der verfassungsgebenden Versammlung von 1947, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Bonn tagte. Diese Frauen, alle bereits vor 1900 geboren, hatten die Erste Frauenbewegung miterlebt und den Kampf um das Frauenstimmrecht aktiv unterstützt. Trotz der damaligen gesellschaftlichen Restriktionen war eine der Frauen sogar verheiratet, jedoch von einem Mann unterstützt, der sie ermutigte, das Abitur nachzuholen und ein Jurastudium zu beginnen.
Eine der herausragenden Persönlichkeiten dieser Zeit war die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert. Dank ihres Engagements und dem Druck vieler unbenannter Frauen gelang es, den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes festzuschreiben. Ihr Einsatz für die Gleichberechtigung hat entscheidend dazu beigetragen, dass Frauen in Deutschland mehr Rechte und Anerkennung erhielten.
In der aktuellen Ausgabe von EMMA wird nicht nur Elisabeth Selberts Kampf um den Artikel 3 gewürdigt, sondern auch die weiteren Errungenschaften feministischer Juristinnen in Bezug auf Frauenrechte beleuchtet. Ex-Justizsenatorin Peschel-Gutzeit gibt Einblicke in die Entwicklung der Gleichberechtigung in Deutschland und wie Frauen durch juristische Arbeit ihre Position in der Gesellschaft stärken konnten. Ebenso wird die Integration der Gleichberechtigung in die Verfassung der DDR thematisiert, um ein umfassendes Bild über den Kampf um Frauenrechte in Deutschland zu vermitteln.