
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg fordert anlässlich des Berliner Christopher-Street-Days (CSD) am 22. Juli eine Änderung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Der DGB möchte, dass Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht erhalten, um effektiver gegen Diskriminierung durch Arbeitgeber vorgehen zu können.
Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, betont, dass das Motto „Be their voice – and ours! …für mehr Empathie und Solidarität!“ auch für die Gewerkschaftsmitglieder gilt, wenn sie am CSD teilnehmen. Sie weist zudem darauf hin, dass Gewerkschaftsmitglieder sich täglich in den Betrieben für Mitbestimmung und Solidarität einsetzen. Um systematische Diskriminierung durch Arbeitgeber effektiv bekämpfen zu können, sei ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften unerlässlich. Dadurch wären Beschäftigte nicht mehr darauf angewiesen, ihre Rechte individuell einklagen zu müssen.
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hat zum Ziel, Diskriminierung in der Arbeitswelt zu verhindern und gleiche Chancen für alle Beschäftigten zu ermöglichen. Es regelt unter anderem den Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Bisher können nur Einzelpersonen Klage erheben, wenn sie sich diskriminiert fühlen.
Der DGB kritisiert, dass dieser individuelle Rechtsweg oft zu einer hohen Belastung für die Betroffenen führt und auch finanzielle Hürden mit sich bringt. Außerdem sei er nicht immer effektiv, um systematische Diskriminierung durch Arbeitgeber anzugehen. Gewerkschaften als Vertretungen der Beschäftigten könnten mit einem Verbandsklagerecht eine stärkere Position einnehmen und gemeinsam gegen Diskriminierung vorgehen.
Der Verband der Deutschen Gewerkschaften setzt sich bereits seit langem für die Rechte von LGBTI-Menschen am Arbeitsplatz ein. So fordert der DGB zum Beispiel auch ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Grundgesetz und die Schaffung eines Nationalen Aktionsplans gegen Homo- und Transfeindlichkeit.
Der DGB Berlin-Brandenburg appelliert an die Politik, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zu überarbeiten und Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht zu ermöglichen. Dadurch könnten Arbeitgeber einfacher und effektiver für Diskriminierung zur Verantwortung gezogen werden und Beschäftigte hätten eine starke Vertretung im Kampf gegen Diskriminierung.