Deutschland

Deutschland erleichtert Visumbedingungen für einige Erdbebenopfer

BERLIN (dpa) – Die Bundesregierung will vorübergehend die Visabeschränkungen für Überlebende der Erdbeben in der Türkei und in Syrien lockern, die enge familiäre Bindungen zu Deutschland haben, wenn sie von Obdachlosigkeit bedroht oder verletzt wurden.

„Es geht darum, in Zeiten der Not zu helfen. Wir wollen es türkischen oder syrischen Familien in Deutschland ermöglichen, nahe Verwandte aus dem Katastrophengebiet nachzuholen“, twitterte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am späten Samstag.

„Sie können bei uns Unterschlupf finden und medizinisch versorgt werden“, sagte Faeser. „Mit regulären Visa, die schnell ausgestellt werden und drei Monate gültig sind.“

Allerdings wird nicht auf alle Voraussetzungen eines regulären Visumverfahrens verzichtet. Antragsteller müssen weiterhin einen gültigen Reisepass vorlegen können – wahrscheinlich ein Hindernis für Menschen, die vor einstürzenden Gebäuden geflohen sind.

Mehrere Millionen Menschen in Deutschland haben türkische Wurzeln, weil Westdeutschland vor mehr als 60 Jahren „Gastarbeiter“ aus der Türkei und anderswo anwarb, um das Land wirtschaftlich voranzubringen.

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In jüngerer Zeit kamen Hunderttausende syrische Flüchtlinge nach Deutschland, um Schutz vor dem brutalen Bürgerkrieg in der Heimat zu suchen.

Türkische und syrische Einwanderer in Deutschland sammeln Hilfsgüter, schicken Spenden und sorgen sich um ihre Angehörigen in der Heimat. Seit Tagen mehrten sich die Forderungen, enge Familienangehörige aus den verwüsteten Regionen aufnehmen zu dürfen.

Die Bundesregierung kündigte an, die normalerweise sehr strengen und bürokratischen Visabestimmungen schnell zu lockern, und fügte hinzu, das Außenministerium habe bereits sowohl sein Personal in der Türkei aufgestockt als auch die Kapazitäten der dortigen Visaannahmestellen umgeschichtet.

Erdbebenopfer, die in Deutschland Zuflucht suchen und ein Visum für drei Monate beantragen möchten, müssen nachweisen, dass sie enge Familienangehörige in Deutschland haben, die die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein Daueraufenthaltsrecht besitzen, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa.

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Das deutsche Gastfamilienmitglied muss eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme des Lebensunterhalts und der anschließenden Ausreise der aufgenommenen Person abgeben.

Quelle: APNews

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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