BERLIN (dpa) – Die Bundesregierung will vorübergehend die Visabeschränkungen für Überlebende der Erdbeben in der Türkei und in Syrien lockern, die enge familiäre Bindungen zu Deutschland haben, wenn sie von Obdachlosigkeit bedroht oder verletzt wurden.
„Es geht darum, in Zeiten der Not zu helfen. Wir wollen es türkischen oder syrischen Familien in Deutschland ermöglichen, nahe Verwandte aus dem Katastrophengebiet nachzuholen“, twitterte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am späten Samstag.
„Sie können bei uns Unterschlupf finden und medizinisch versorgt werden“, sagte Faeser. „Mit regulären Visa, die schnell ausgestellt werden und drei Monate gültig sind.“
Allerdings wird nicht auf alle Voraussetzungen eines regulären Visumverfahrens verzichtet. Antragsteller müssen weiterhin einen gültigen Reisepass vorlegen können – wahrscheinlich ein Hindernis für Menschen, die vor einstürzenden Gebäuden geflohen sind.
Mehrere Millionen Menschen in Deutschland haben türkische Wurzeln, weil Westdeutschland vor mehr als 60 Jahren „Gastarbeiter“ aus der Türkei und anderswo anwarb, um das Land wirtschaftlich voranzubringen.
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In jüngerer Zeit kamen Hunderttausende syrische Flüchtlinge nach Deutschland, um Schutz vor dem brutalen Bürgerkrieg in der Heimat zu suchen.
Türkische und syrische Einwanderer in Deutschland sammeln Hilfsgüter, schicken Spenden und sorgen sich um ihre Angehörigen in der Heimat. Seit Tagen mehrten sich die Forderungen, enge Familienangehörige aus den verwüsteten Regionen aufnehmen zu dürfen.
Die Bundesregierung kündigte an, die normalerweise sehr strengen und bürokratischen Visabestimmungen schnell zu lockern, und fügte hinzu, das Außenministerium habe bereits sowohl sein Personal in der Türkei aufgestockt als auch die Kapazitäten der dortigen Visaannahmestellen umgeschichtet.
Erdbebenopfer, die in Deutschland Zuflucht suchen und ein Visum für drei Monate beantragen möchten, müssen nachweisen, dass sie enge Familienangehörige in Deutschland haben, die die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein Daueraufenthaltsrecht besitzen, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa.
Das deutsche Gastfamilienmitglied muss eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme des Lebensunterhalts und der anschließenden Ausreise der aufgenommenen Person abgeben.
Quelle: APNews