BERLIN (AP) – Ein deutsches Gericht hat am Dienstag eine Klage von Umweltschützern abgewiesen, die den Autohersteller BMW zwingen wollten, den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bis 2030 einzustellen.
Die Gruppe Umweltaktion Deutschland, auch bekannt unter ihrem deutschen Akronym DUH, argumentierte, dass Hersteller wie BMW das Recht der Menschen auf Eigentum, Gesundheit und Leben gefährden, wenn sie weiterhin Fahrzeuge herstellen, die Treibhausgasemissionen verursachen.
Das Landgericht München entschied am Dienstag, dass die Argumente der Kläger zwar nicht von vornherein zurückzuweisen seien, „gegenwärtig aber keine rechtswidrigen Eingriffe“ in ihre Rechte drohten.
Die Richter stellten fest, dass der deutsche und der europäische Gesetzgeber, teilweise angespornt durch ein Urteil des obersten deutschen Gerichts aus dem Jahr 2021, zahlreiche Maßnahmen ergriffen haben, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu erreichen. Es fehle also nicht an Gesetzen, die eine Zivilklage gegen BMW rechtfertigen würden, „zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt“, hieß es.
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Der Münchner Autohersteller begrüßte das Urteil und sagte, dass Bemühungen zur Reduzierung von Emissionen von demokratisch gewählten Parlamenten entschieden werden sollten, nicht von Gerichten.
Die DUH sagte, sie sei überzeugt, dass das Gericht die Zulässigkeit ihrer Klage grundsätzlich anerkannt habe. Sie plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Gruppe sagte, dass von BMW im Jahr 2021 verkaufte Fahrzeuge für mehr Emissionen von Kohlendioxid verantwortlich seien, die den Planeten erhitzen, als Länder wie Finnland oder Portugal in einem Jahr produzieren.
Eine ähnliche Klage gegen Mercedes-Benz wurde im vergangenen Jahr von einem deutschen Gericht abgewiesen, die Berufung ist anhängig.
Eine dritte Klage gegen das Energieunternehmen Wintershall Dea soll im August verhandelt werden.
Quelle: APNews