Im Streit um die TV-Rechte der Fußball-Bundesliga hat DAZN vor ein Schiedsgericht gezogen. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) wurde eingeschaltet, um die Auseinandersetzung mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) juristisch zu klären. Ausgelöst wurde der Streit, als die DFL das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergab. DAZN behauptet, dass die DFL sein besseres Angebot abgelehnt hat, da eine geforderte Bankbürgschaft nicht rechtzeitig erbracht werden konnte. Die DFL verteidigt die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung und betont, dass die Angebote von DAZN nicht den Ausschreibungsregeln entsprachen. Das Paket B umfasst 196 Live-Spiele, darunter Partien am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie Relegations-Partien.
Der Streit wurde vor ein Schiedsgericht gebracht, wie es in den Ausschreibungsunterlagen der DFL vorgesehen war und von allen Bietern akzeptiert wurde. Ein DIS-Verfahren beinhaltet die Benennung unparteiischer Schiedsrichter durch die Streitparteien, die gemeinsam einen Vorsitzenden Schiedsrichter ernennen. Das dreiköpfige Schiedsgericht soll eine Einigung herbeiführen, andernfalls entscheidet es wie ein ordentliches Gericht. Die Dauer einer Klärung ist variabel, aber im Vergleich zu staatlichen Gerichten meist kürzer. DAZN hat angekündigt, alle rechtlichen Mittel gegen die DFL einzusetzen, einschließlich eines langwierigen Prozesses durch verschiedene Instanzen.
Die Chancen von DAZN sind schwer einzuschätzen, aber eine Bankbürgschaft ist fest in den Regeln verankert. Die DFL hat sich bisher nicht weiter zum Schiedsgerichtsverfahren geäußert. Es wird erwartet, dass ein Schiedsspruch von allen Parteien akzeptiert wird, um eine zügige und rechtssichere Lösung zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie das Schiedsgericht entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft der TV-Rechte der Fußball-Bundesliga haben wird.