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Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung im Bundestag zum Heizungsgesetz vorläufig gestoppt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Inhalte des Gesetzes in Frage gestellt werden. Der Beschluss des Gerichts erfolgte aufgrund der Kritik des Abgeordneten Thomas Heilmann (CDU), dass seine Rechte als Bundestagsabgeordneter verletzt wurden, da er und andere Abgeordnete nicht ausreichend Zeit hatten, sich mit dem Gesetzesvorhaben auseinanderzusetzen. Das Gericht hat in seinem Eilbeschluss festgestellt, dass eine Verletzung dieser Rechte möglich ist. Die Entscheidung über die endgültige Verletzung oder Nicht-Verletzung der Rechte erfolgt jedoch erst im späteren Hauptsacheverfahren. Das Gericht hat den Stopp des Gesetzgebungsverfahrens vorläufig angeordnet, um die Rechte des Abgeordneten zu schützen. Die Ampelfraktionen haben sich jedoch entschieden, das Gesetz erst nach der Sommerpause im Bundestag abschließend zu beraten. Diese Entscheidung des Gerichts ist außergewöhnlich, da in Eilverfahren normalerweise hohe Hürden für ein Eingreifen gegenüber dem Parlament bestehen und Eilanträge gegen Gesetze selten Erfolg haben. Die weitere politische und juristische Auseinandersetzung wird folgen, und die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird zeigen, ob die Rechte der Bundestagsabgeordneten verletzt wurden und ob künftige Gesetzgebungsverfahren Mindestanforderungen für die Beteiligung der Abgeordneten festlegen werden.