Deutschland

Bundesgerichtshof ordnet Änderung des Verbots der Kinderehe an

BERLIN (AP) – Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass ein Gesetz zum Verbot von Kinderehen geändert werden muss, weil es die Möglichkeit ausschließt, eine Ehe fortzusetzen, wenn beide Ehepartner erwachsen sind.

Die Bundesregierung hat das Gesetz 2017 mit dem erklärten Ziel verabschiedet, im Ausland verheiratete Mädchen zu schützen. 2015 kamen viele Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan nach Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht sagte, im Ausland geschlossene Eheschließungen von Personen unter 16 Jahren könnten weiterhin ohne Prüfung der Umstände des Falles für nichtig erklärt werden. Aber die Richter sagten, es sollte eine Möglichkeit geben, dass solche Gewerkschaften legal bleiben, wenn beide Personen inzwischen das Erwachsenenalter erreicht haben.

Das Gericht entschied auch, dass das Gesetz geändert werden muss, um Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung vorzusehen.

Das Gericht wies Regierung und Gesetzgeber an, das Gesetz bis Mitte 2024 zu überarbeiten.

Quelle: APNews

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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