Das Bürgergeld bietet Unterstützung für Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind und setzt sich aus Regelbedarfen und möglichen Mehrbedarfen zusammen. Ein wichtiger Teil dieser Unterstützung umfasst die Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter. Diese übernommenen Kosten müssen jedoch angemessen sein und variieren je nach Stadt und Mietspiegel. In Berlin beispielsweise gelten bestimmte Mietobergrenzen für Bürgergeld-Bezieher.
In Stuttgart müssen Bürgergeld-Empfänger vor einem Umzug oder Wohnungswechsel die Zustimmung des Jobcenters einholen, um sicherzustellen, dass die Mietkosten übernommen werden. Die Obergrenzen für die Kaltmiete in Stuttgart sind abhängig von der Haushaltsgröße. So gibt die Stadt Stuttgart Mietobergrenzen pro Haushaltsgröße an, um sicherzustellen, dass die Kosten angemessen gehalten werden.
Zusätzlich zu den Mietobergrenzen legt die Stadt Stuttgart auch Orientierungswerte für die Wohnungsgröße fest. Diese Werte variieren je nach Haushaltsgröße und dienen als Richtlinie, um angemessenen Wohnraum zu gewährleisten. Bei der Klärung der tatsächlich übernommenen Mietkosten arbeitet das Jobcenter individuell mit den Betroffenen zusammen und berücksichtigt bestimmte Faktoren wie Härtefälle.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Kaution für eine neue Wohnung als Darlehen gewährt. Um dieses Darlehen zu beantragen, muss dies vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrags erfolgen. Es ist wichtig, die Anträge nicht beim aktuellen, sondern beim zuständigen Jobcenter für den neuen Wohnort einzureichen.