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Blow to Ripple als Gericht erlaubt der SEC, weiterhin „Einschüchterungstaktik“ anzuwenden.

  • Ein US-Richter hat zugunsten der SEC entschieden, damit die Regulierungsbehörde weiterhin Vereinbarungen an ausländische Unternehmen senden kann, um in ihrem Fall gegen Ripple weitere Informationen zu sammeln.
  • Ripple hatte argumentiert, dass dies eine Einschüchterungstaktik war, die die SEC einsetzte, um die Oberhand zu gewinnen, aber in einem seltenen Sieg für die Aufsichtsbehörde hat sich der Richter auf die Seite gestellt.

Ripple hat in letzter Zeit viele der kleinen Schlachten vor Gericht gegen die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde gewonnen, da ihre Verteidigung weiter an Dynamik gewinnt. In der letzten Version hat sich jedoch die SEC durchgesetzt. Ein Bundesrichter lehnte den Antrag von RIpple ab, die SEC zu zwingen, keine Memoranda of Understanding (MOUs) mehr an ausländische Unternehmen zu senden, um Informationen über das Unternehmen zu sammeln.

Wie Crypto News Flash berichtete, hat sich die SEC an ausländische Unternehmen gewandt, um weitere Informationen über das Blockchain-Zahlungsunternehmen zu erhalten. Die SEC hatte MOU-Anfragen an Aufsichtsbehörden in anderen Gerichtsbarkeiten gesendet, ohne dies dem Gericht mitzuteilen.

CEO Brad Garlinghouse und Vorsitzender Chris Larsen sind vor einem Monat vor Gericht gezogen, um dies zu beenden. Sie beschrieben den Schritt als Einschüchterungstaktik, die Ripples ausländische Partner abschrecken sollte. Den beiden Führungskräften zufolge sandte die SEC nicht nur die Anfragen der Absichtserklärung an ausländische Regulierungsbehörden, sondern forderte sie auch auf, „belastende Dokumentenanfragen an Unternehmen zu richten, die der Gerichtsbarkeit der ausländischen Regulierungsbehörde unterliegen“.

Diese Taktik hat „erhebliche Auswirkungen auf den Empfänger der Anfragen, einschließlich der Geschäftspartner von Ripple in Übersee, und stellt eine ungerechtfertigte Einschüchterungstaktik dar“, teilten sie dem Gericht mit.

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Allerdings in ihr Entscheidung, Die Richterin Sarah Netburn hat ihren Antrag abgelehnt.

Richter erlaubt „Einschüchterungstaktik“

Richter Netburn erklärte, dass die SEC durchaus in ihrem Recht stehe, Informationen von ihren ausländischen Kollegen anzufordern. Dies ist keine neue Taktik, die der Regulierer erfindet, und er hat sie bereits in anderen Fällen angewendet.

„Die SEC ist Unterzeichnerin des Multilateralen Memorandum of Understanding und anderer bilateraler Abkommen, die den Informationsaustausch zwischen ausländischen Nationen fördern“, stellte der Richter fest.

Diese Vereinbarungen ermöglichen es der SEC, Informationen von ausländischen Wertpapieraufsichtsbehörden anzufordern, die die Anfragen ablehnen können – was in diesem Fall als Reaktion auf einige Anfragen der SEC geschehen ist – oder sie können vereinbaren, die Erstellung von Dokumenten von ausländischen Unternehmen im Rahmen der zu erleichtern Gerichtsbarkeit der ausländischen Aufsichtsbehörde.

Sie erklärte weiter, dass sie alle Argumente, die Larsen und Garlinghouse vorgebracht hatten, berücksichtigt habe. Dazu gehört die Behauptung, die SEC habe Einschüchterungstaktiken angewandt. Sie merkte jedoch an, dass „keine Beweise darauf hindeuten, dass die SEC ihre Anträge in böser Absicht gestellt hat.

Sie entschied dann:

Ungeachtet all dessen kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Verwendung der Anträge durch die SEC zulässig ist und der Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht im Wege steht.


Quelle: Crypto-News-Flash.com

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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