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Bit Trade, die in Australien tätige Kraken-Tochtergesellschaft, wurde von der ASIC verklagt

  • Bit Trade hat es angeblich versäumt, eine Zielmarktbestimmung festzulegen, bevor es australischen Kunden sein Margin-Handelsprodukt anbot.
  • Bit Trade erhielt erstmals im Juni 2022 eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen.
  • Das Margenhandelsprodukt von Bit Trade wurde von mindestens 1160 australischen Kunden genutzt.

Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) hat ein Gerichtsverfahren gegen Bit Trade, den Betreiber der Kryptowährungsbörse Kraken in Australien, eingeleitet. Die Klage ist darauf zurückzuführen, dass Bit Trade die Design- und Vertriebsanforderungen für eines seiner Handelsprodukte nicht eingehalten hat.

Laut der am 21. September veröffentlichten Erklärung von ASIC behauptet die Finanzaufsichtsbehörde in Australien, dass Bit Trade es versäumt habe, eine Zielmarktbestimmung festzulegen, bevor es australischen Kunden sein Margin-Handelsprodukt anbot. Diese Gestaltungs- und Vertriebspflichten stellen einen gesetzlichen Auftrag für in Australien tätige Finanzproduktanbieter dar. Dabei handelt es sich um spezifische Richtlinien für die Gestaltung von Finanzprodukten, die auf vorgegebene Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind, und deren anschließenden Vertrieb durch gezielte Strategien.

Vorwürfe gegen Bit Trade erhoben

ASIC behauptet, dass das Margin-Handelsprodukt von Bit Trade seit der Umsetzung dieser Design- und Vertriebsverpflichtungen im Oktober 2021 von mindestens 1160 australischen Kunden genutzt wurde und dabei insgesamt 8,35 Millionen US-Dollar (12,95 Millionen australische Dollar) verloren hat.

Laut ASIC erhielt Bit Trade im Juni 2022 eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen, bot das Produkt jedoch weiterhin an, ohne die erforderlichen Bestimmungen zu erfüllen.

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Das Margenhandelsprodukt von Bit Trade fungiert als „Margin Extension“-Service und gewährt Kunden Kreditverlängerungen bis zum Fünffachen des Wertes der Vermögenswerte, die sie als Sicherheit verwenden. Die Regulierungsbehörde behauptet, dass dieses Produkt faktisch als „Kreditfazilität“ gilt und Kunden Kredite für den Handel mit bestimmten Kryptowährungen an der Kraken-Börse bietet.

Die stellvertretende Vorsitzende von ASIC, Sarah Court, betonte, dass dieses Verfahren der Kryptoindustrie deutlich daran erinnern sollte, dass Finanzprodukte weiterhin von den Aufsichtsbehörden geprüft werden, um die Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze in Australien sicherzustellen. Sie erklärte: „Die Maßnahmen von ASIC unterstreichen, wie wichtig es ist, Design- und Vertriebsverpflichtungen einzuhalten, um sicherzustellen, dass Finanzprodukte auf verantwortungsvolle Weise an Verbraucher verteilt werden.“


Quelle: Coinlist.me

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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