Rechtsstreit um Fundamentalismus bei Baptisten fordert Gericht heraus
Ein aktueller juristischer Fall beschäftigt das Amtsgericht, da es über einen Strafbefehl gegen eine Baptistengruppe entscheiden muss. Die «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) geriet ins Visier des Verfassungsschutzes aufgrund demokratiefeindlicher und diskriminierender Äußerungen, die Besorgnis erregen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt, um ein Zeichen gegen Volksverhetzung zu setzen. Ein Beschuldigter würde somit Vorstrafen erhalten. Die endgültige Entscheidung des Amtsgerichts steht noch aus, und die Bürger warten gespannt auf das Urteil.
Breites Spektrum an Vorwürfen gegen die Baptistengruppe
Eine separate Untersuchung der Staatsanwaltschaft wirft einem weiteren Mitglied der BKZW Volksverhetzung in mehreren Fällen und die Billigung von Straftaten vor. Durchsuchungen im Januar dieses Jahres in Pforzheim und Leipzig geben Einblick in die fortgesetzten Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind.
Demokratiefeindlichkeit und Diskriminierung im Fokus
Die BKZW geriet ins Visier des Verfassungsschutzes, da sie dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet wurde. Hauptsächlich in Pforzheim aktiv, werden Predigten gehalten und aufgezeichnet, die sich anschließend im Internet verbreiten. Die ideologische Ausrichtung umfasst die Abwertung von Homosexuellen, die offen in öffentlichen Reden verkündet wird. Zusätzlich wird demokratischen Prinzipien abgelehnt, insbesondere das politische Engagement Einzelner. Ein Hauptverantwortlicher bezeichnet Demokratie in seinem Podcast als „dumm und unbiblisch“, was die Scharfzüngigkeit und Radikalität der Inhalte hervorhebt. Antisemitische und verschwörungsideologische Elemente finden ebenfalls Erwähung in einigen Predigten.
– NAG