Apple hat kürzlich bekannt gegeben, dass sein KI-System „Apple Intelligence“ im Jahr 2025 auch die deutsche Sprache unterstützen wird. Diese Ankündigung kommt nach einer enttäuschenden Präsentation des iPhone 16, bei der viele deutsche Zuschauer feststellten, dass ihre Sprache nicht auf der Liste der unterstützten Sprachen stand. Das Unternehmen bestätigte nun in Berlin, dass daran gearbeitet wird, die KI auch für deutschsprachige Nutzer zugänglich zu machen.
Bisher war „Apple Intelligence“ ausschließlich auf Englisch verfügbar. Bei der Vorstellung der neuesten iPhone-Generation am 9. September kündigte Apple die Unterstützung weiterer Sprachen wie Französisch, Spanisch, Chinesisch und Japanisch an – Deutsch wurde in dieser Liste jedoch übersehen. Apple stellte klar, dass die Liste nicht vollständig sein sollte, was zu Verwirrungen über die Zukunft der Sprachunterstützung führte.
Funktionen der KI und Datenschutzbedenken
Das System „Apple Intelligence“ bietet eine Vielzahl an Funktionen, darunter die Zusammenfassung verpasster E-Mails und Kurznachrichten sowie die Möglichkeit, individuelle Emoji-Symbole zu erstellen. All diese Funktionen sollen größtenteils aus Datenschutzgründen lokal auf den Geräten ablaufen, um die Daten der Nutzer zu schützen. Komplexere Informationen können jedoch auch über das Online-System von OpenAI, ChatGPT, abgerufen werden.
Die Nutzung von „Apple Intelligence“ auf iPhones und iPads könnte jedoch an weiteren Bedingungen hängen. Derzeit zögert Apple, viele der neuen KI-Funktionen zu veröffentlichen, da rechtliche Unsicherheiten aufgrund des EU-Digitalgesetzes, bekannt als Digital Markets Act (DMA), bestehen. Das Unternehmen äußerte Bedenken, dass die Vorgaben der EU zur Öffnung seiner Plattform für andere Hersteller die Sicherheit der Nutzerdaten gefährden könnten.
Apple arbeitet aktiv mit der EU zusammen, um Lösungen zu finden und „Apple Intelligence“ so vielen Menschen wie möglich anzubieten. Interessanterweise gelten die DMA-Bestimmungen nicht für Apple-Computer, da diese nicht als „Gatekeeper“ eingestuft werden, wodurch eine strengere Kontrolle entfällt. Zudem sind deutschsprachige Nutzer außerhalb der EU, zum Beispiel in der Schweiz, von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Mehr Informationen zu diesem Thema können in einem Bericht auf www.schwarzwaelder-bote.de nachgelesen werden.