Baden-Württemberg führt die zwischen Justiz und Polizei einzigartige „Kriminaldatenautobahn“ ein, um den schnellen Austausch von Akten zu ermöglichen. Über besonders gesicherte Datenleitungen und Postfächer können auch sehr große Dateien per Glasfaserkabel versendet werden.
Polizei und Justiz in Ulm erproben in diesem deutschlandweit einmaligen Umfang die gemeinsame elektronische Strafakte. Bei strafrechtlich relevantem Verhalten erstellt die Polizei eine elektronische Ermittlungsakte. Diese wird dann komplett digital verwaltet und zusammen mit den digitalen Beweismitteln über eine eigens dafür entwickelte „Datenautobahn“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft führt die Akte als elektronische Strafakte der Justiz. Als solche gelangt sie zu den dortigen Gerichten und Instanzen. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobel und Justiz- und Migrationsminister Marion Gentges gab heute bei der Staatsanwaltschaft Ulm den offiziellen Startschuss für das Projekt.
Die elektronische Ablage ist ein Meilenstein
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl sagte: „Die Digitalisierung verändert die Welt, sie macht auch die Strafverfolgung schneller und effizienter. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung und passen alle Arbeitsprozesse in den Ressorts an.“ elektronisches Arbeiten – wir stellen nicht einfach von der Arbeit mit Papier auf elektronische Dokumente um, sondern gehen in Ulm den entscheidenden Schritt in der jahrelangen intensiven Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zur Entwicklung der gemeinsamen elektronischen Gerichtsakte.“
Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges erklärte: „Die elektronische Aktenführung im Strafverfahren ist ein Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz. Seit 2018 ist die digitale Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei in Vorbereitung. Nun ist es soweit und das Projekt nimmt Fahrt auf. Die Herausforderung bestand und besteht darin, die elektronischen Akten so zu strukturieren, dass sie nach Übergabe an einen anderen am Strafverfahren Beteiligten ohne Medienbrüche weiterverarbeitet werden können. Berge mit Millionen von Dateien; sie werden bald der Vergangenheit angehören“.
Aktenaustausch mit „Datenautobahn Strafsachen“
Baden-Württemberg führt die zwischen Justiz und Polizei einzigartige „Kriminaldatenautobahn“ ein, um den schnellen Austausch von Akten zu ermöglichen. Über besonders gesicherte Datenleitungen und Postfächer können auch sehr große Dateien per Glasfaserkabel versendet werden. Dem Datenschutz wird im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durch moderne Verschlüsselungsverfahren Rechnung getragen. Der rechtswirksame Austausch elektronischer Dokumente erfolgt nicht einfach per E-Mail, sondern über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die zu übertragenden Daten werden auf Senderseite verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt (sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).
„Künftig können die Akten von mehreren Personen aus Justiz und Polizei ortsunabhängig bearbeitet werden, was gerade in komplexen Verfahren ein großer Vorteil ist. Auf Knopfdruck kann auch der aktuelle Wissensstand mitgeteilt werden.“ allen anderen und mit dem dortigen Aktenstand abgeglichen“, erklärt Landeskriminaldirektorin Dr. Stefanie Hinz. Die digitale Akte steht auch den anderen Verfahrensbeteiligten über den elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung, sodass beispielsweise Verteidiger und Nebenkläger im Volltext der Akte recherchieren oder digitale Kommentare und Informationen hinzufügen und sich so besser einarbeiten können umfassend und schnell. Akteneinsicht wird künftig über ein in Baden-Württemberg entwickeltes Portal für die gesamte Justiz in Deutschland gewährt. Die Verteidiger können schnell und sicher auf die Ermittlungsakten zugreifen, während die Justiz weiterarbeitet.
Hintergrundinformationen zum Pilotprojekt:
„Im Pilotprojekt werden die im Polizeipräsidium Ulm-West eingerichteten und an die Staatsanwaltschaft, das Jugendgericht und das Amtsgericht Ulm weitergeleiteten Ermittlungsverfahren digital geführt. In dem deutschlandweit einzigartigen Projekt arbeiten Justiz und Polizei eng zusammen, um die Vorteile der Digitalisierung künftig voll auszuschöpfen“, sagt Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen. Bis Juni 2022 sollen 124 Nutzer der Polizei sein in Ulm wird im Rahmen des Projekts mit der E-Ermittlungsakte in der Strafverfolgung arbeiten Die Staatsanwaltschaft Ulm ist mit sieben Staatsanwälten aus zwei Ermittlungsabteilungen, neun Servicekräften und zwei Richtern an dem Pilotprojekt beteiligt Am Landgericht Ulm sind acht Richterinnen und Richter, ein Rechtspfleger und 20 Servicekräfte Teil des Pilotprojekts.
Hintergrundinformationen zur elektronischen Strafakte:
Das Ministerium für Justiz und Migration hat 2016 mit der Einführung elektronischer Akten in der Justiz in Baden-Württemberg begonnen. Rund 4.000 Mitarbeiter in den Gerichten arbeiten derzeit mit digitalisierten Akten. Aufgrund der zahlreichen Beteiligten in Polizei und Justiz ist die gemeinsame elektronische Strafakte eine besondere Herausforderung. Bis 2025 sollen die Ermittlungs-, Verwaltungs- und Strafakten flächendeckend bei der baden-württembergischen Polizei eingeführt werden. Ebenso sieht das E-Justiz-Programm der Justiz in Baden-Württemberg die flächendeckende Einführung elektronischer Akten in allen Verfahrensbereichen bis spätestens 31.12.2025 vor.
Inspiriert von Landesregierung BW