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AfD-Fraktion wirft Strafrechtlerin vor, Schwangerschaftsabbruch liberalisieren zu wollen

Der religions- und rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos hat der Konstanzer Strafrechtlerin Liane Wörner vorgeworfen, die fundamentale Würde des ungeborenen Kindes zu missachten. Wörner habe als Koordinatorin der Expertenkommission der Bundesregierung empfohlen, den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos zu stellen. Zudem sollen auch Eizellspenden und Leihmutterschaft liberalisiert werden. Klos bezeichnet dies als einen linksgrünen Paradigmenwechsel, der individuelle Wünsche über den Willen des ganzen Landes stelle. Er betonte, dass das Bundesverfassungsgericht eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des Grundrechts auf Leben nicht zulässt. Die geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch beruhen darauf. Es sei ein anthropologischer Grundsatz, dass jedes vor der Geburt existierende menschliche Leben unantastbar sei. Zudem warnte Klos vor der Kommerzialisierung von Schwangerschaft und der Instrumentalisierung der Frau, die mit der Liberalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaft einhergehen könnten.

Diese Aussage von Rüdiger Klos, dem religions- und rechtspolitischen AfD-Fraktionssprecher, hat möglicherweise Auswirkungen auf die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch in der Region Stuttgart und darüber hinaus. Im folgenden Abschnitt werden faktenbasierte Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch in Deutschland präsentiert. Diese Informationen könnten dazu beitragen, die aktuelle Diskussion besser zu verstehen.

Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Regelungen dazu sind im Strafgesetzbuch (StGB) im Paragraphen 218 geregelt.

Gemäß Paragraph 218a StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch nach ärztlicher Beratung unter Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen straffrei. Unter anderem ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich, wenn die Schwangere sich mindestens drei Tage vorher hat beraten lassen und der Abbruch aufgrund einer medizinischen, kriminologischen oder sozialen Indikation erfolgt.

Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche unter bestimmten Bedingungen straffrei. Eine medizinische Indikation muss in diesem Fall vorliegen, d.h. die Schwangerschaft stellt eine erhebliche Gefahr für die physische oder psychische Gesundheit der Schwangeren dar.

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Es ist wichtig zu beachten, dass der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland kein Rechtfertigungsgrund ist, sondern lediglich eine strafrechtliche Ausnahme darstellt. Das ungeborene Leben hat einen grundrechtlichen Schutz gemäß Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz.

Diskussion um die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Die Diskussion um die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht neu. Bereits in den 1970er Jahren führte die Frauenbewegung eine intensive Debatte darüber, ob der Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert werden sollte. Infolgedessen wurde 1976 der Paragraph 218 StGB reformiert und der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt.

Seitdem ist die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland weiterhin präsent. Befürworter einer Liberalisierung argumentieren, dass Frauen das Recht haben sollten, selbst über ihren Körper und ihre Schwangerschaft zu entscheiden. Sie fordern eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen für alle Frauen.

Auf der anderen Seite stehen Gegner einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die den Schutz des ungeborenen Lebens betonen. Sie argumentieren, dass es ethische und moralische Bedenken gibt und dass Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden sollten.

Diese Debatte wird auch in der Region Stuttgart geführt, so wie in ganz Deutschland. Es gibt verschiedene Organisationen und Gruppen, die sich für die Rechte der Frauen oder den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen.

Abschließend ist zu sagen, dass die Aussagen von Rüdiger Klos zur Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaft eine kontroverse Diskussion über diese Themen auslösen können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte entwickeln wird und welche politischen Entscheidungen in Zukunft getroffen werden.



Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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