The Baden-Württemberg State Council has decided to amend the state’s foundation law to simplify administration and reduce bureaucracy. The changes include allowing foundation authorities to waive annual financial inspection if a professional audit has already taken place, resulting in a reduced administrative workload for organisations. The adjustments aim to improve clarity and legal security whilst reducing bureaucratic processes. The reform of foundation law extends to federal and state-level changes, with the overall goal of streamlining regulatory procedures and facilitating better governance.
Dazu sagte Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Nachgang der Kabinettssitzung:
„Mit den Änderungen im Stiftungsgesetz vermeiden wir Verwaltungsaufwand und sorgen für Bürokratieabbau. Nach einer neuen Vorschrift können etwa Stiftungsbehörden von einer Prüfung der Jahresrechnung absehen, sofern eine solche bereits professionell stattgefunden hat – beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Gleichzeitig sorgen wir mit punktuellen Änderungen des bisher geltenden Stiftungsgesetzes für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Vorschriften, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben, werden optimiert. Dies betrifft insbesondere den Regelungsbereich der Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus greifen wir bei den Änderungen auch bestehende Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung auf. Unserem Landesrecht sollen Konstellationen für jegliche Rechtsunsicherheit entzogen werden. Somit ist die umfassende Anpassung unseres Stiftungsrechts an das Bundesrecht auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung, zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“