Innenministerium

Änderung des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg

The Baden-Württemberg State Council has decided to amend the state’s foundation law to simplify administration and reduce bureaucracy. The changes include allowing foundation authorities to waive annual financial inspection if a professional audit has already taken place, resulting in a reduced administrative workload for organisations. The adjustments aim to improve clarity and legal security whilst reducing bureaucratic processes. The reform of foundation law extends to federal and state-level changes, with the overall goal of streamlining regulatory procedures and facilitating better governance.

Der Ministerrat hat in der heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Es geht um eine Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene und die jetzt auf Landesebene folgenden Anpassungen, um Verwaltungsvereinfachungen und Entbürokratisierungen.

Dazu sagte Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Nachgang der Kabinettssitzung:

„Mit den Änderungen im Stiftungsgesetz vermeiden wir Verwaltungsaufwand und sorgen für Bürokratieabbau. Nach einer neuen Vorschrift können etwa Stiftungsbehörden von einer Prüfung der Jahresrechnung absehen, sofern eine solche bereits professionell stattgefunden hat – beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Gleichzeitig sorgen wir mit punktuellen Änderungen des bisher geltenden Stiftungsgesetzes für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Vorschriften, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben, werden optimiert. Dies betrifft insbesondere den Regelungsbereich der Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus greifen wir bei den Änderungen auch bestehende Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung auf. Unserem Landesrecht sollen Konstellationen für jegliche Rechtsunsicherheit entzogen werden. Somit ist die umfassende Anpassung unseres Stiftungsrechts an das Bundesrecht auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung, zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“


Paragraphen. Quelle: Fotolia

Siehe auch  Inbetriebnahme der Stromleitung Reutlingen-Herbertingen

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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