In Dortmund sorgt ein Rückruf für Aufmerksamkeit, der besonders für Allergiker gefährlich werden könnte. Ein aktueller Rückruf betrifft einen Snack, der möglicherweise das Allergen Senf enthält, dessen Vorhandensein jedoch nicht auf der Verpackung angegeben ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat deshalb vor dem Verzehr dieses Produkts gewarnt und rät den Supermarkt-Kunden, dringend Vorsicht walten zu lassen.
Der Snack, um den es geht, ist der asiatische Wasabi Erdnuss-Snack (TAO), produziert von der Firma Menken Orlando. In ihrer Mitteilung stellen die Hersteller klar, dass sie nicht ausschließen können, dass Senf in das Produkt gelangt ist, ohne entsprechend gekennzeichnet zu sein. Dies stellt ein ernsthaftes Risiko für Verbraucher mit einer Allergie gegen Senf dar.
Gesundheitsrisiken bei Allergien
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat darauf hingewiesen, dass allergische Reaktionen unterschiedlich stark ausgeprägt sein können. Zu den häufigsten Symptomen zählen Juckreiz, Schwellungen, Durchfall und Übelkeit. In schweren Fällen kann es sogar zu lebensbedrohlichen allergischen Schocks kommen. Deshalb ist der Hinweis, den Snack umgehend aus dem Haushalt zu entfernen, von großer Bedeutung. Schon kleinste Mengen des belasteten Produkts können gesundheitliche Auswirkungen haben.
Für Verbraucher, die den betroffenen Wasabi Erdnuss-Snack gekauft haben, gibt es klare Handlungsanweisungen. Das Bundesamt rät, den Snack nicht mehr zu verzehren. Wer diesen Snack noch zu Hause hat, sollte ihn in jede Norma-Filiale zurückbringen, wo der Kaufpreis erstattet wird – und das sogar ohne Kassenbon. Dies ist eine praktische Möglichkeit, den betroffenen Kunden entgegenzukommen und sie zu schützen.
- Betroffenes Produkt: Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)
- Grund des Rückrufs: Allergene
- Hersteller: Firma Menken Orlando
- Betroffene Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 23. März 2025
- Chargen-Nummer: 24254
- Verpackungseinheit: 150 Gramm
Verbraucher sind gut beraten, aufmerksam auf solche Warnungen zu reagieren. Die Sicherheit der Lebensmittel hat höchste Priorität, und Kunden haben das Recht auf qualitativ hochwertige und allergenfreie Produkte. Bei Unstimmigkeiten ist es sinnvoll, sich direkt an den Lebensmitteleinzelhändler zu wenden oder weitere Informationen zur Thematik zu suchen. Für genauere Details und die laufende Berichterstattung sind Artikel wie auf www.ruhr24.de eine hilfreiche Quelle.