In Karlsruhe gibt es bedeutende Änderungen bei den Abfallgebühren, die ab dem kommenden Jahr in Kraft treten. Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Gebühren für die Abfallentsorgung mit einer Mehrheit beschlossen, was nicht nur die Haushalte, sondern auch die Betriebskosten der Abfallwirtschaft betrifft. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup erklärte, dass die Erhöhung von rund 14 Prozent notwendig sei, um gestiegene Kosten, insbesondere im Personalbereich, zu decken. Die monatliche Gebühr für einen durchschnittlichen Haushalt wird damit von 22,56 Euro auf 25,68 Euro ansteigen, was einen direkten Einfluss auf die Haushaltseinnahmen haben könnte. Die neue Gebühr von 3,21 Euro pro zehn Litern Behältervolumen gilt ab sofort, wie [karlsruhe.de](https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/aktuelles/meldungen/aenderung-der-abfallgebuehrensatzung) berichtete.
Zusätzlich führt die Satzungsänderung auch eine neue Regelung ein, die besagt, dass nicht nur Eigentümer von Grundstücken, sondern auch andere Nutzungsberechtigte zur Zahlung herangezogen werden können, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt. Diese Veränderungen wurden nicht ohne Widerstand beschlossen: Die Fraktionen von AfD, FDP/FW sowie die Linke stimmten gegen die Satzungsänderung. Auch in Berlin müssen solche Satzungsänderungen, wie [berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327016/) darlegt, formell beim Vereinsregister eingereicht werden, um rechtskräftig zu werden. Dazu ist eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften sowie das Einreichen von Protokollen der Mitgliederversammlungen erforderlich. Der gesamte Prozess kann 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen, sofern keine Beanstandungen durch das Registergericht auftreten.
Die Änderungen bei Abfallgebühren und die damit verbundenen gesetzlichen Verfahren zeigen, wie Kommunen auf steigende Kosten reagieren müssen. Dies könnte auch andere Städte zu ähnlichen Maßnahmen anregen, um die Kosten der Abfallentsorgung auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen.