BERLIN (dpa) – Deutschland hat am 78. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gedacht und am Freitag einen Schwerpunkt auf Menschen gelegt, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität inhaftiert und getötet wurden.
Tausende von schwulen, lesbischen, bisexuellen und Transgender-Personen wurden während der Diktatur von Adolf Hitler von 1933 bis 1945 verhaftet und in Lager geworfen, basierend auf Anti-Homosexualitätsgesetzen, die der Nazizeit vorausgingen und diese überdauerten.
Bundestagssprecherin Bärbel Bas sagte, die Nazis hätten den 1872 eingeführten Artikel 175 des deutschen Strafgesetzbuchs erweitert, um „Küsse, Berührungen und sogar Blicke“ zwischen Menschen des gleichen Geschlechts zu kriminalisieren, was zu Anklagen gegen Dutzende führte Tausende Männer.
„Das war oft genug, um ihre soziale Existenz zu ruinieren“, sagte Bas den Gesetzgebern während der feierlichen Zeremonie, die der Bundestag alljährlich anlässlich der Befreiung von Auschwitz abhielt.
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Mehr als die Hälfte der Personen, die wegen Homosexualität angeklagt wurden, wurden verurteilt, und viele erhielten lange Haftstrafen oder wurden zu Zwangsarbeit verurteilt. Einige seien zwangssterilisiert oder in den Suizid getrieben worden, so der Bundestagssprecher.
Diejenigen, die in Konzentrationslager geschickt wurden, fanden sich am unteren Ende der Hierarchie wieder, gezwungen, ein rosa Dreieck zu tragen, das ihre angeblichen Verbrechen anzeigte. Das Gesetz galt zwar nicht ausdrücklich für Frauen, aber auch sie wurden wegen „asozialen Verhaltens“ verfolgt, was in der NS-Zeit ein ähnliches Schicksal zur Folge hatte.
„Viele wurden für medizinische Experimente missbraucht“, sagte Bas. „Die meisten starben nach kurzer Zeit oder wurden ermordet.“
Männer, die schwul waren oder schwul waren oder verdächtigt wurden, wurden nach Kriegsende weiterhin unterdrückt, fügte sie hinzu und stellte fest, dass Westdeutschland Artikel 175 bis 1969 in den Büchern behielt.
Der schwule Karl Gorath wurde 1934 erstmals rechtskräftig verurteilt. Er kam ins KZ Neuengamme und später nach Auschwitz, wo er bis zur Befreiung durch die sowjetische Rote Armee am 27. Januar 1945 überlebte.
1946, mehr als ein Jahr nach Kriegsende, wurde Gorath erneut angeklagt. Bei einem Gerichtstermin begrüßte ihn derselbe Richter, der ihn während der NS-Zeit verurteilt hatte, mit den Worten: „Sie sind wieder da.“
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Gorath wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und kämpfte später jahrzehntelang dafür, das ihm angetane Unrecht rückgängig zu machen. Seine NS-Verurteilung wurde kurz vor seinem Tod im Jahr 2003 aufgehoben. Nachkriegsverurteilungen wurden erst 2017 aufgehoben.
Bas merkte an, dass es wichtig sei, weiterhin das Gedenken an alle Opfer der Naziverfolgung aufrechtzuerhalten und angesichts der anhaltenden Diskriminierung und Gewalt gegen Minderheiten wachsam zu bleiben, und verwies auf einen tödlichen Angriff auf einen Transmann bei einer Gay-Pride-Veranstaltung in Deutschland im vergangenen Jahr.
„Es ist gefährlich zu glauben, dass wir genug gelernt haben“, sagte sie und fügte hinzu, dass auch Versuche bekämpft werden müssen, die Einzigartigkeit des Holocaust zu leugnen, bei dem sechs Millionen europäische Juden systematisch ermordet wurden.
Bas wies darauf hin, dass Holocaust-Überlebende in der Ukraine zu denen gehörten, die unter der russischen Invasion des Landes gelitten haben und starben. Moskau hat versucht, den Krieg in der Ukraine als Kreuzzug gegen den wiederauflebenden Nationalsozialismus zu rechtfertigen.
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„Es ist ein unerträglicher Hohn auf die Opfer des Nationalsozialismus, den russischen Angriffskrieg (in der Ukraine) mit der Befreiung Deutschlands im Zweiten Weltkrieg zu vergleichen“, sagte sie.
Bei der diesjährigen Gedenkfeier in Berlin sprach unter anderem Rozette Kats, eine niederländische Jüdin, die von ihren Eltern 1943 kurz vor der Deportation im Alter von 8 Monaten einem nichtjüdischen Ehepaar übergeben wurde.
Kats sagte, dass einige Überlebende bis vor einigen Jahrzehnten versucht hätten, die Erinnerung an LGBT-Opfer nicht hochzuhalten.
„Ich denke, das ist falsch“, sagte sie.
„Jeder, der dann verfolgt wurde, verdient ein respektvolles Gedenken. Jeder, der heute verfolgt wird, verdient unsere Anerkennung und unseren Schutz“, sagte Kats.
Quelle: APNews