BERLIN (AP) – Ein Gericht in Deutschland hat am Donnerstag entschieden, dass das Fahren eines SUV an sich kein Grund für die Verhängung höherer Bußgelder für Verkehrsverstöße ist.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt hebt ein Urteil einer Vorinstanz gegen einen Rotlichtfahrer auf, das einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle hätte schaffen können.
Das Urteil der Vorinstanz im Juni argumentierte, dass die Form des SUV mit seiner hohen, kastenartigen Motorhaube bedeute, dass der Fahrverstoß ein größeres Risiko für Fußgänger darstelle, als wenn der Angeklagte ein kleineres Auto gefahren wäre.
Die Berufung des Fahrers änderte jedoch nichts am Urteil. Das Obergericht entschied, dass die früheren Verurteilungen des Angeklagten wegen Fahrerlaubnis es rechtfertigten, ihn zur Zahlung von 350 Euro (343 US-Dollar) zu verurteilen – fast das Doppelte der regulären Geldstrafe – und ihm ein einmonatiges Fahrverbot aufzuerlegen.
Quelle: APNews