In einem kontroversen Schritt hat eine Berufsschule in Horb am Neckar (Baden-Württemberg) ihren Schülern untersagt, während des Unterrichts auf die Toilette zu gehen. Dieses neue Verbot, das gemäß Informationen des Schwarzwälder Boten in der letzten Zeit eingeführt wurde, hat bei den Schülern zu erheblichem Unmut geführt. Tatsächlich sind viele der Schüler bereits über 20 Jahre alt und empfinden die Maßnahme als übergriffig.
Die Entscheidung basiert auf der zunehmenden Häufigkeit von Toilettengängen, die anscheinend den Unterricht stören und auch dazu führen, dass minderjährige Schüler der Aufsicht entwischen. In der Vergangenheit kam es beispielsweise vor, dass Schüler in den Toiletten rauchten oder das Schulgelände ohne Erlaubnis verließen. Rektor Jochen Lindner äußerte hierzu: „Als berufliche Schule haben wir die Verpflichtung, unsere Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten. Dazu gehört auch, dass Toilettengänge in den Pausen erfolgen.“ Diese Aussage zeigt die Intention der Führung, den Unterrichtsfluss aufrechtzuerhalten.
Besondere Ausnahmen für gesundheitliche Bedürfnisse
Trotz des strikten Verbots gibt es Ausnahmen für Schüler mit gesundheitlichen Problemen. Diese können, beispielsweise aufgrund von Blasenentzündungen oder Menstruationsbeschwerden, von der Regelung befreit werden. Dabei müssen die betroffenen Schüler jedoch zuvor mit der Schulleitung darüber sprechen. Hierbei empfinden viele, wie in einer Leserzuschrift berichtet, das Verfahren als unangenehm, da es mit persönlichen und intim wirkenden Themen verbunden ist.
Die rechtlichen Grundlagen dieses Verbots sind ebenfalls umstritten. Laut dem Online-Portal AnwaltOnline ist eine Regelung, die den Toilettenbesuch ausschließlich auf Pausen beschränkt, rechtlich nicht zulässig. Das Verbot könnte als Verletzung eines Grundrechts angesehen werden, da jeder Mensch das Recht auf einen Toilettenbesuch hat. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass Lehrer während wichtiger Unterrichtsphasen oder Prüfungen ein gewisses Maß an Kontrolle über die Klasse ausüben dürfen. Daher kann es erlaubt sein, eine generelle Empfehlung abzugeben, die Toilette während der Pausen aufzusuchen, jedoch nicht in Form eines strikten Verbots.
Die Situation in Horb zeigt, wie sensibel das Thema Toilettennutzung in Schulen gehandhabt werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung Bestand haben wird oder ob sich eine Einigung findet, die sowohl die Bedürfnisse von Lehrern als auch von Schülern berücksichtigt. Für detaillierte Informationen über die Hintergründe dieser Entscheidung, siehe den Bericht auf www.merkur.de.