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Stuttgart (dpa/lsw) – Eine neue Gesetzesänderung sieht vor, dass Rettungswagen künftig innerhalb von zwölf Minuten in 95 Prozent der Notfälle am Einsatzort eintreffen sollen. Dieses Ziel wurde im neuen Rettungsdienstgesetz festgelegt und hat das Kabinett passiert, bevor es nun im Landtag diskutiert wird. Die bisherige Spanne von 10 bis 15 Minuten für Rettungswagen wurde oft nicht eingehalten, weshalb eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig wurde. Das überarbeitete Gesetz ermöglicht zudem eine differenziertere Herangehensweise an verschiedene Notfälle. Bei lebensbedrohlichen Situationen wie einem Herzinfarkt sollen die Helfer deutlich schneller reagieren als bei weniger kritischen Verletzungen.
Die Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR) wird die Einhaltung der neuen Fristen überwachen, um sicherzustellen, dass die Planung der Rettungsorganisationen den Vorgaben entspricht. Sollte die 95-Prozent-Grenze nicht erreicht werden, kann die Rechtsaufsichtsbehörde einschreiten. Dennoch betonte ein Sprecher des Innenministeriums, dass kein Anspruch darauf besteht, dass ein Rettungswagen innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort ist, da es auch Situationen geben kann, die mehr Zeit erfordern.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) unterstreicht die Bedeutung der Gesetzesänderung für eine moderne und bedarfsgerechte rettungsdienstliche Versorgung. Die steigenden Einsatzzahlen der letzten Jahre zeigen die Notwendigkeit einer Anpassung an neue Anforderungen. Ein wichtiger Aspekt wird auch die Prähospitalzeit sein, also die Zeit bis zur Ankunft des Notfalls in der entsprechenden Klinik, die zukünftig stärker bei der Planung berücksichtigt werden soll. Zudem sollen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter befugt sein, bestimmte Maßnahmen eigenständig durchzuführen, um die Reaktionszeiten zu verkürzen und die Versorgung weiter zu verbessern.
Die Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes wurde durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg angestoßen, das eine Anpassung der Hilfsfristen im Rettungsplan 2022 ohne Einbeziehung des Landtags kritisierte. Mit der neuen Gesetzesänderung wird eine effektivere und bedarfsgerechtere Versorgung im Rettungswesen angestrebt, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.