Gesundheitsminister Lauterbach einigt sich mit den Ländern auf Eckpunkte zur Krankenhausreform
Stand: 10.07.2023, 20:00 Uhr
Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder eine grundsätzliche Verständigung erzielt. Das Eckpunktepapier, auf das sie sich geeinigt haben, sieht eine Änderung des Vergütungssystems für Kliniken vor, um diese von wirtschaftlichem Druck zu entlasten. Statt der bisherigen DRG-Fallpauschalen sollen Krankenhäuser einen großen Anteil der Vergütung allein für das Vorhalten von Personal, Technik, Notaufnahmen und anderen Leistungsangeboten erhalten. Die Finanzierung durch die Krankenkassen soll auf genau definierten Leistungsgruppen basieren, die einheitliche Qualitätsvorgaben sicherstellen sollen.
Die konkrete Berechnung der Budgets steht noch aus, zunächst sollen die Vorhalteanteile auf 60 Prozent der DRG-Vergütung festgelegt werden. Auch ein „Transparenzgesetz“ ist geplant, das Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patientinnen und Patienten veröffentlichen soll. Es soll eine Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen transparent machen.
Eine Finanzspritze des Bundes für die Kliniken vor der Reform wurde nicht beschlossen. Lauterbach betonte, dass sich die Reform negativ auf einige Kliniken auswirken könne, da sie nicht frühzeitig umgesetzt wurde. Die Einigung auf die Eckpunkte wurde von den Gesundheitspolitikern der Ampelkoalition begrüßt. Sie sehen darin eine Verbesserung der Qualität der Krankenhausbehandlung und eine Sicherung der flächendeckenden Versorgung.
Eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe wird über den Sommer einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Umsetzung in den Kliniken vor Ort soll schrittweise erfolgen.