Die Zeit für Veränderungen drängt in Baden-Württemberg, insbesondere wenn es um die Ganztagsbetreuung an Grundschulen geht. Ab dem Jahr 2026 müssen Schulen eine solche Betreuung für alle Kinder garantieren. Doch während der Rechtsanspruch näher rückt, mangelt es im ganzen Land an Plätzen, und die finanziellen Mittel zum Ausbau sind alles andere als ausreichend. Dies hat für reichlich Unmut gesorgt, insbesondere innerhalb der CDU-Fraktion.
Das grün-geführte Kultusministerium steht wegen seiner Entscheidung, die Fördermittel des Bundes für Ganztagsgrundschulen per Losverfahren zu vergeben, in der Kritik. Albrecht Schütte, haushaltspolitischer Sprecher der CDU, bezeichnete diese Vorgehensweise als untragbar. „Staatliches Handeln zur Erfüllung von Pflichtaufgaben kann keine Lotterie sein“, betonte Schütte und forderte eine bessere Lösung, um sicherzustellen, dass nicht mehrere Hundert Schulträger leer ausgehen.
Anforderungen an den Haushalt
Der Finanzpolitiker appelliert an die Landesregierung, das Bundesprogramm, das als unzureichend gilt, mit zusätzlichen Landesgeldern aufzustocken. Schütte ist der Meinung, dass trotz der angespannten Haushaltslage ein „niedriger dreistelliger Millionenbetrag pro Jahr“ zur Verfügung gestellt werden muss, um den Bedürfnissen der Kommunen gerecht zu werden. Dabei zeigte sich Schütte offen für eine Anpassung im parlamentarischen Verfahren der Haushaltsberatungen, falls das Kultusministerium nicht sachgemäß reagiert.
Innerhalb der CDU-Fraktion gibt es klare Differenzen in Bezug auf den Ansatz des Kultusministeriums. Auch andere CDU-Politiker haben sich über die Vergabe der Fördermittel per Losverfahren beschwert. Dies zeigt, dass das Vertrauen in die verantwortlichen Stellen wächst – ein Thema, das weit über die Finanzierungsfrage hinausgeht.
Kritik am Losverfahren
Insgesamt bleibt die Situation angespannt. Laut Studien wird Baden-Württemberg bis 2026 zehntausende Plätze für die Ganztagsbetreuung benötigen. Es wird eine diskrepante Zahl von 1,2 Milliarden Euro an Anträgen bei den Kommunen geschätzt, während der Bund lediglich 380 Millionen Euro bereitstellt. Dies lässt die Frage aufkommen: Woher sollen die fehlenden Mittel kommen?
Unrealistische Erwartungen der Kommunen
Die Kommunen bringen zunehmend ihre Besorgnis zum Ausdruck und warnen vor der Unmöglichkeit, den neuen Rechtsanspruch ab 2026 umzusetzen. Viele Ortsvertreter glauben, dass eine Umsetzung in der angegebenen Zeitspanne unrealistisch ist, insbesondere angesichts der bestehenden Personal- und Geldmängel. Der Gemeindetag schlägt vor, dass Schulträger zunächst die Vorfinanzierung übernehmen und die fehlenden Mittel über die kommenden Jahre verteilt werden. Andernfalls appellieren sie, den gesetzlichen Anspruch zu verschieben oder gar zurückzunehmen.
In einer Zeit, in der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mehr an Bedeutung gewinnt, müssen umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Grundlage der Sammelargumentation ist das langfristige Ziel: das Aufholen von Lerndefiziten, insbesondere bei Kindern mit Migrationshintergrund. Hier könnten Ganztagsschulen eine entscheidende Rolle spielen.
Um den gewünschten Erfolg zu erzielen, sind jedoch nicht nur finanzielle Mittel nötig, sondern auch eine klare strategische Ausrichtung der Politik. Angesichts der Wichtigkeit einer funktionierenden Ganztagsbetreuung sollte die grün-schwarze Koalition schnellstmöglich Klarheit schaffen und Wege finden, um die Herausforderungen zu meistern, die die kommenden Jahre mit sich bringen werden.
– NAG