Betroffene Verbraucher und kleine Unternehmen haben nun die Möglichkeit, sich auf der Website des Bundesamts für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in das Klageregister einzutragen. Die Klage, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht wurde, betrifft unrechtmäßige Preiserhöhungen von Vodafone für laufende Telefon- und Internetverträge im vergangenen Jahr. Nach Angaben des vzbv könnten Teilnehmer der Sammelklage im Erfolgsfall direkte Rückzahlungen erhalten.
Die Preiserhöhung beläuft sich auf fünf Euro pro Monat und betrifft Verträge mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht aufgrund des starken Interesses von einer großen Beteiligung an der Sammelklage aus. Interessierte haben noch die Möglichkeit, sich bis drei Wochen nach dem Abschluss der mündlichen Verhandlung anzumelden.
Die Möglichkeit, sich in das Klageregister einzutragen, bietet Verbrauchern und kleinen Unternehmen die Chance, ihre Ansprüche geltend zu machen und potenzielle Rückzahlungen zu erhalten. Durch die Initiative des vzbv und die Freigabe der Klage durch das Bundesamt für Justiz werden betroffene Parteien ermutigt, sich aktiv an der Sammelklage gegen Vodafone zu beteiligen.