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Tübingen führt Verpackungssteuer ein: Ist das der Weg zur Müllreduktion?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung die in Tübingen erhobene Verpackungssteuer für rechtens erklärt. Diese Steuer, die seit Anfang 2022 auf Einwegverpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen erhoben wird, soll dazu dienen, die Vermüllung zu reduzieren und die Nutzung von Mehrwegsystemen zu fördern. Die Steuer beträgt 50 Cent für verschiedene Einwegverpackungen wie Getränkebecher, Pizzakartons, Nudelboxen, Burger-Tüten und Döner-Alufolien, während Besteck und Trinkhalme zusätzlich 20 Cent kosten.

Tübingen erzielt durch diese Maßnahme Einnahmen in Höhe von etwa 800.000 Euro pro Jahr. Diese Entwicklung hat zahlreiche weitere Städte im Raum Baden-Württemberg dazu veranlasst, ähnliche Modelle zu prüfen. Kirchheim unter Teck plant die Einführung einer Verpackungssteuer und wird diesen Vorschlag im Gemeinderat vorstellen. Oberbürgermeister Pascal Bader wies auf die hohen Kosten für Straßen- und Stadtreinigung hin, die bei rund 1 Million Euro jährlich liegen.

Weitere Städte erwägen ähnliche Maßnahmen

In Esslingen steht eine Entscheidung über eine Verpackungssteuer bis 2027 an, während in Stuttgart die Linkspartei und die SÖS nach dem BGH-Urteil die Einführung einer Verpackungssteuer fordern. Darüber hinaus plant Ludwigsburg, das Thema im ersten Halbjahr 2025 zu diskutieren. Oberbürgermeister Matthias Knecht äußerte sich offen für eine solche Steuer, sah jedoch Herausforderungen bei der Umsetzung.

Böblingen wird demnächst einen Entwurf für eine Verpackungssteuer dem Gemeinderat vorlegen, während Göppingen die Einführung intern prüft. Der baden-württembergische Städtetag wird zwar keine Empfehlung zur Verpackungssteuer abgeben, erkennt jedoch deren potenziellen Nutzen an.

Eine Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2023 hat ergeben, dass das Müllaufkommen seit Einführung der Verpackungssteuer nicht gesenkt wurde. Allerdings stieg die Verfügbarkeit von Mehrweg-Verpackungen deutlich.

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In einem weiteren Kontext hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen abgewiesen. Laut der Pressemitteilung des Gerichts von 22. Januar 2025 wurde festgestellt, dass die Steuer, die auf nicht wiederverwendbare Verpackungen und Besteck für den unmittelbaren Verzehr erhoben wird, auch bei take-away-Gerichten einen örtlichen Bezug aufweist.

Obwohl die Erhebung der Verpackungssteuer in die Berufsfreiheit der Endverkäufer eingreift, wurde sie als verfassungsgemäß beurteilt. Die strittige Möglichkeit, dass die Steuer als unzumutbare Beeinträchtigung der Berufsfreiheit angesehen werden könnte, wurde entschieden zurückgewiesen. Es gibt keine Hinweise auf eine Erhöhung von Geschäftsaufgaben betroffener Unternehmen seit Inkrafttreten der Satzung.

Die Tübinger Verpackungssteuer wird als „örtliche“ Verbrauchsteuer klassifiziert und ist ein Beispiel für die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder für solche Maßnahmen.

SWR berichtete, dass Tübingen als Vorreiter in der Einführung von Verpackungssteuern in Deutschland gilt.

Die Details zu den wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts können unter bundesverfassungsgericht.de nachgelesen werden.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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