
In zwei Pilotverfahren zum sogenannten Zuckerkartell hat das Landgericht Mannheim Urteile gefällt, die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen haben. Eines dieser Unternehmen ist Südzucker, das nun in Berufung gehen will. Ein Sprecher von Südzucker teilte mit, dass während des laufenden Verfahrens keine weiteren Erklärungen abgegeben werden.
Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe sowie die beiden anderen betroffenen Hersteller Nordzucker und Pfeifer & Langen haben auf Anfragen bisher nicht geantwortet. Laut den Urteilen sollen sie der Nestlé Deutschland AG und der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG Millionenbeträge als Schadensersatz zahlen, da sie nach Kartellabsprachen zu hohe Zuckerpreise verlangt haben.
Das Landgericht Mannheim hat allein in diesem Fall rund 40 Klagen von Lebensmittel- und Getränkeherstellern vorliegen, die insgesamt Hunderte Millionen Euro fordern. Auch in anderen Teilen des Landes gibt es Klagen von Molkereien, Gebäck- und Feinkostherstellern.
Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Verfahren in diesem Zusammenhang verlaufen werden. Die Entscheidungen des Landgerichts Mannheim könnten Signalwirkung für weitere Verfahren haben, die gegen das Zuckerkartell erhoben werden. Es bleibt spannend, ob sich die betroffenen Unternehmen mit den Klägern einigen können oder ob es zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Die Aktie von Südzucker (ISIN DE0007297004) hat aufgrund dieser Entwicklungen möglicherweise an Wert verloren. Investoren und Anleger sollten daher die aktuellen Entwicklungen im Auge behalten, um ihre Entscheidungen auf dem Markt entsprechend anzupassen.
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