
Schwere Gewitterfront verursacht erhebliche Schäden in den Wäldern des Zollernalbkreises
Die Gewitterfront vom 11. auf den 12. Juli 2023 hat in den Wäldern des Zollernalbkreises große Schäden angerichtet. Insbesondere die Waldgebiete rund um Haigerloch auf den Gemarkungen Hart, Weildorf und Gruol sowie die angrenzenden Wälder rund um das Kloster Kirchberg auf der Gemarkung Sulz-Renfrizhausen sind stark betroffen.
Durch die Sturmböen wurden zahlreiche Bäume entwurzelt und Wege in den betroffenen Waldgebieten unpassierbar gemacht. Zudem sind viele Bäume teilweise angebrochen und stellen eine akute Gefahr dar. Christian Beck, Leiter des Forstamts Zollernalbkreis, warnt davor, diese Waldgebiete zu betreten. Es besteht die Gefahr, von herabfallenden Ästen getroffen zu werden. Das Forstamt wird in den nächsten Tagen daran arbeiten, die Waldwege freizuräumen und das Sturmholz in den betreuten Körperschaftswaldbetrieben schnellstmöglich zu beseitigen.
Privatwaldbesitzer werden gebeten, ihre Wälder so schnell wie möglich auf Sturmschäden zu überprüfen. Besonders in Nadelholzbeständen bieten abgebrochene Baumkronen, umgestürzte Bäume und Baumstümpfe optimale Brutbedingungen für den Borkenkäfer. Die derzeitigen warmen Temperaturen begünstigen zudem eine rasche Entwicklung der Schädlinge. Um einen Befall und die Verbreitung der Käfer zu minimieren, ist es wichtig, das Sturmholz schnellstmöglich aufzuarbeiten und aus dem Wald zu entfernen.
Die Aufarbeitung von Sturmholz birgt ein erhebliches Risiko für Personen, die im Wald arbeiten. Das Forstamt empfiehlt privaten Waldbesitzern, die nicht über die erforderliche Fachkenntnis und die notwendige Ausrüstung verfügen, auf professionelle Forstunternehmer zurückzugreifen. Für erfahrene Waldbewirtschafter, die über die geeignete technische Unterstützung verfügen, wird empfohlen, sich vorab über die erforderlichen Arbeitsverfahren zu informieren. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet dazu online entsprechende Handreichungen an.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Alleinarbeit im Wald nach den Unfallverhütungsvorschriften verboten ist. Personen, die im Wald arbeiten, sollten sich zudem über die offiziellen Rettungspunkte informieren, um im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten. Die Rettungspunkte im Zollernalbkreis sind online auf der Website www.zollernalbkreis.de/forst zu finden.
Für Waldbesitzer, die ihr Holz über das Landratsamt vermarkten möchten, ist es ratsam, sich vorab mit der für sie zuständigen Forstrevierleitung oder der Holzverkaufsstelle in Verbindung zu setzen. Dort kann abgeklärt werden, welche Holzsortimente aufgearbeitet werden können und verkaufsfähig sind. Bei Fragen rund um den Wald können sich Besitzer jederzeit an das Forstamt wenden.