Der Streit um die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Sender DAZN wird vor einem Schiedsgericht verhandelt. DAZN plant, die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) anzurufen. Gemäß den Ausschreibungsunterlagen der DFL ist dies ein vorgesehener Schritt im Falle eines Streitfalls. Die Parteien benennen jeweils einen unparteiischen Schiedsrichter, die dann gemeinsam einen Vorsitzenden wählen. Das Schiedsgericht, bestehend aus drei Personen, soll eine einvernehmliche Lösung des Streits ermöglichen, andernfalls wird wie vor einem ordentlichen Gericht entschieden.
Der Schiedsspruch hat die gleiche Rechtswirkung wie ein Urteil, kann jedoch nur wegen formeller Verstöße angefochten werden. Im Vergleich zu staatlichen Gerichten dauert ein Schiedsverfahren in der Regel kürzer, da es nur eine Instanz durchläuft. Der DFL-Streit mit Discovery/Eurosport aufgrund ausbleibender Millionen-Zahlungen im Jahr 2020 erstreckte sich über fast ein halbes Jahr. Der aktuelle Streit zwischen DFL und DAZN begann, nachdem die DFL bei einer Auktion das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an Sky vergab. DAZN behauptet, dass die Ablehnung seines lukrativeren Angebots aufgrund eines kurzfristig geforderten Bankbürgschaftsprozesses geschah.
Die DFL verteidigt die rechtmäßige Vergabe des Pakets an einen anderen Bieter und erklärt, dass DAZNs Angebote nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprachen, daher nicht berücksichtigt wurden. Die Vorwürfe von DAZN, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert worden zu sein, werden von der DFL entschieden zurückgewiesen.