Neue Regelung zur Entlastung von Eltern bei Kinderbestattungen
Die Stadt Tuttlingen hat beschlossen, Eltern in schweren Zeiten zu unterstützen, indem sie künftig auf Bestattungsgebühren für Kinder bis sechs Jahren verzichtet. Diese Entscheidung wurde einstimmig im Gemeinderat angenommen, um die Angehörigen in ihrer Trauer zu entlasten.
Warum diese Entscheidung getroffen wurde
In Anbetracht des schweren Verlustes, den Eltern beim Tod eines Kindes erfahren, wurde der Vorschlag von LBU-Stadtrat Jürgen Hau eingebracht. Die Reduzierung der Gebühren soll den Familien helfen, die bereits mit dem Verlust eines geliebten Menschen konfrontiert sind, finanziell nicht zusätzlich belastet zu werden.
Änderungen in den Gebührenstruktur
Die neuen Gebührenstrukturen für Bestattungen umfassen nicht nur die kostenfreie Bestattung von Kindern bis sechs Jahren, sondern auch Anpassungen bei anderen Bestattungsarten. Obwohl die Unterhaltskosten generell gestiegen sind, konnten einige Gebühren gesenkt werden. Beispielsweise wird ein Einzelgrab mit einer Liegedauer von 30 Jahren ab dem 1. August 2490 Euro kosten (statt bisher 3090 Euro).
Darüber hinaus blieben die Nutzungsgebühren für die Aussegnungshalle unverändert bei 320 Euro. Lediglich die Gebühren für die Kreation haben sich leicht erhöht, von 367 Euro auf 440 Euro.
Regelmäßige Überprüfung der Gebühren
Die Stadt Tuttlingen hat bereits im Jahr 2017 die letzte Anpassung der Bestattungsgebühren vorgenommen. Die neuen Kalkulationen sollen sicherstellen, dass die laufenden Kosten zu 100 Prozent gedeckt sind, während die Grabnutzungsgebühren etwa 80 Prozent der Kosten decken. Insgesamt wird eine Kostendeckung von 89,5 Prozent angestrebt.
– NAG