Heilbronn

Silvester-Knaller sorgen für Aufregung: Polizei im Dauereinsatz!

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern hat am 28. Dezember 2024 begonnen, was eine frühe Eröffnung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Wie die Stimme berichtet, zeigen soziale Netzwerke lange Schlangen vor Geschäften, da Böller und Feuerwerkskörper schnell ausverkauft sind. Die Polizei Heilbronn meldet von einem erhöhten Einsatzgeschehen, das 24 Stunden nach Verkaufsstart aufgetreten ist. Innerhalb des Präsidiumsbereichs Heilbronn gab es zwischen 15 und 20 Einsätze, wobei die Hauptursache für die Einsätze Ruhestörungen durch laute Knallgeräusche waren.

Zusätzlich informierte die Feuerwehr Heilbronn über einen Brand in der Einsteinstraße, der durch zwei Jugendliche, die mit Böllern hantierten, verursacht wurde. Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Oedheim, wo ein Feuer auf ein angrenzendes Wohnhaus übergriff; auch hier bestand der Verdacht, dass Böller als Brandursache verantwortlich waren. Die Polizei stellte fest, dass in den meisten Fällen Jugendliche mit den Böllern zu tun hatten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Gebrauch von Böllern und Feuerwerkskörpern erst an Silvester erlaubt ist und vorzeitiges Zünden eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Bei vorzeitigem Zünden drohen hohe Geldstrafen, doch die Beamten hätten wenig Handhabe gegen die jugendlichen Übeltäter. Im Falle von erwischten Böllern können die Polizisten diese nur vernichten oder an die Eltern übergeben, wenn dies gefordert wird.

Bußgelder und Regelungen

Wie die Bussgeldkatalog.org erläutert, variieren die Bußgelder für den Umgang mit Feuerwerk und Sprengstoff je nach Bundesland. In den meisten Bundesländern in Deutschland drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, wenn Feuerwerk der Kategorie 2 ohne Genehmigung außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember – 1. Januar) gezündet wird. Auch die Verwendung, der Betrieb oder die Herstellung nicht zertifizierter Knaller, häufig auch als „Polen-Böller“ bezeichnet, kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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Zusätzlich ist die Gefährdung durch Feuerwerkskörper von Bedeutung, da dies ebenfalls Strafen zur Folge haben kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass Feuerwerke außerhalb von Silvester nur mit Genehmigung durchgeführt werden dürfen, mit Ausnahme von ungefährlichem Tischfeuerwerk. Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und sieht Geldbußen sowie Freiheitsstrafen für Verstöße vor. Zu den verschiedenen Feuerwerkskategorien gehören sowohl gering gefahrbringende als auch solche mit großen Risiken, die nur für Fachkundige bestimmt sind.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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