
Bisher war es für deutsche Verkehrssünder oft eine verlockende Option, Zahlungsaufforderungen aus der Schweiz einfach zu ignorieren. Doch seit Mittwoch wurde eine neue Regelung eingeführt: Strafzettel aus der Schweiz müssen nun auch in Deutschland bezahlt werden. Gleiches gilt umgekehrt für Schweizer Bürger, die Verkehrsverstöße in Deutschland begehen. Dies wurde durch einen Vertrag zwischen den beiden Ländern geregelt, der bereits im Herbst letzten Jahres vom Bundestag beschlossen wurde, jedoch bislang nicht in Kraft gesetzt wurde.
Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist jetzt für die Einziehung der Bußgelder zuständig. Laut Schätzungen des Justizministeriums werden in diesem Jahr etwa 3000 Vollstreckungshilfeersuche aus der Schweiz in Deutschland erwartet, sowie 1500 ausgehende Ersuche. Ab dem Jahr 2025 wird mit einem Anstieg auf 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuche gerechnet. Die Voraussetzung für ein Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken beträgt.
In der Schweiz sind die Bußgelder tendenziell höher als in Deutschland. Zum Beispiel kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde in der Schweiz ab 180 Euro, während in Deutschland dafür etwa 60 Euro fällig sind. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass auch falsch parkende Fahrzeughalter mit einer Strafe von mindestens 40 Euro rechnen müssen. Im Vergleich dazu sind die Strafen in Deutschland für Parkverstöße niedriger, beginnend bei 10 Euro.
Diese neue Regelung zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz in Bezug auf die Vollstreckung von Bußgeldern zu stärken und sicherzustellen, dass Verkehrssünder nicht länger vor den Konsequenzen ihres Fehlverhaltens davonlaufen können.