Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden, und plant einen umfassenden Ausstieg aus Gasheizungen. Im Zuge dessen dürfen ab 2024 in Neubauten nur Heizungen installiert werden, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen: Ab 2029 müssen vorhandene Gasheizungen schrittweise mit erneuerbaren Energien integriert werden, wobei fossile Heizungen bis 2045 endgültig verboten sein werden. Zudem soll die kommunale Wärmeplanung bis 2028 abgeschlossen sein. In einigen Regionen könnte der Ausstieg aus Gasheizungen sogar früher erfolgen, was bereits in Mannheim geplant ist.
Eine weitere Herausforderung stellt sich durch den Umstieg auf alternative Energieträger wie Biogas oder Wasserstoff, dessen Verfügbarkeit aufgrund unzureichender Infrastruktur als unsicher eingeschätzt wird. Die Verbraucher sind außerdem gefordert, sich frühzeitig über die geplante Energieversorgung in ihrer Region zu informieren, da Gaspreise voraussichtlich ansteigen werden, unter anderem durch steigende Netzentgelte und die CO₂-Bepreisung. Die Einführung des europäischen Emissionshandels (ETS2) könnte ab 2027 die Heizkosten für Gas weiter steigern.
Regierungsentwurf zur GEG-Novelle
Wie TGA Fachplaner berichtet, wird nahezu die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland derzeit mit Gasheizungen beheizt. Aufgrund der GEG-Novelle, die ab 2024 eine 65%-Erfüllungsoption für erneuerbare Energien vorschreibt, ist die Zukunft dieser Heizungen ungewiss. Eine 65%-EE-Gas-Heizung kann die Anforderungen erfüllen, wenn der erforderliche Brennstoff vom Lieferanten bereitgestellt wird. Zudem sind H2-ready-Heizungen für die Nutzung von 100% Wasserstoff geeignet, können jedoch bis Ende 2029 auch mit fossilem Erdgas betrieben werden, sofern ein Transformationsplan für das Gasverteilnetz vorliegt.
Die Verfügbarkeit von Erdgasersatz wie Biomethan und Wasserstoff zur Erfüllung der 65%-EE-Pflicht wird als gering eingeschätzt, und die Preiserwartungen sind höher als bei Erdgas. Im Regierungsentwurf sind Regelungen zum Mieterschutz enthalten, die die Umlagefähigkeit der Brennstoffkosten begrenzen. Heizkessel dürfen bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, allerdings ohne Vertrauensschutz für die tatsächliche Nutzung. Die Mehrheit der Fachwelt sieht in der H2-ready-Option hohe Kostenrisiken für Vermieter und Verbraucher.