Ein turbulenter Streit zwischen Marec-Leon Hasenbeck, einem Rettungssanitäter und Geschäftsführer des Unternehmens Medizin und Brandschutz, und dem Landratsamt Sigmaringen könnte ernsthafte finanzielle Folgen haben. Der Unternehmer hat vom Landratsamt ein Zwangsgeld aufgebrummt bekommen, weil er angeblich nicht sämtliche erforderlichen Dokumente vorgelegt hat. Dies ist der jüngste Vorfall in einem bereits stressreichen Beziehung zwischen Hasenbeck und den Behörden, der zeigt, wie komplex die Regulationslandschaft im Bereich Gesundheit und Notfallversorgung sein kann.
Der Konflikt um die Genehmigung von Krankentransporten nimmt somit eine neue Wendung. Anfangs musste sich Hasenbeck mühsam um die erforderlichen Konzessionen bemühen, die er schlussendlich auch erhalten hat. Doch kurz darauf gab es erneut Schwierigkeiten: Die Zulassung seiner Fahrzeuge für die frisch gegründete „Helfer-vor-Ort“-Gruppe wurde abgelehnt. Hasenbeck ist überzeugt, dass das Landratsamt absichtlich versucht, ihn als privaten Anbieter vom Markt der staatlich anerkannten Hilfsorganisationen fernzuhalten.
Zwangsgeld und seine Hintergründe
Die Situation eskalierte, als Hasenbeck Anfang September Zwangsgelder in Höhe von 4400 Euro pro Fall erhoben bekam. Diese Beträge wurden jeweils am 5. und 10. September von seinem Konto abgebucht, was von dem Landratsamt bestätigt wurde. Pressesprecher Sebastian Korinth erläuterte, dass die Gebühren für nicht eingereichte Dokumente festgesetzt wurden. Laut ihm wurden die Zwangsgelder in zwei Bescheiden und danach in zwei Pfandungsläufen vollstreckt.
Trotz dass Hasenbeck die notwendigen Unterlagen für den Umzug seiner Rettungswache an die Neidleinstraße eingereicht hatte, gab es bei einer Inspektion durch das Gesundheitsamt Beanstandungen. Die Behörde stellte fest, dass Hasenbeck weitere Dokumente hätte nachreichen müssen, die jedoch nicht direkt mit dem Umzug in Verbindung standen. Hierzu zählen beispielsweise Dienstpläne seiner Mitarbeiter und Vertragsformulare mit Versicherungen.
Hasenbeck hingegen ist fassungslos und überzeugt davon, die vollständigen Unterlagen abgegeben zu haben. „Das Landratsamt will seine Macht ausspielen“, kritisiert er die Behörde. Er befürchtet negative Konsequenzen, sollte er die geforderten Dokumente nicht rechtzeitig einreichen, da die Festsetzung zusätzlicher Zwangsgelder drohen könnte – möglicherweise sogar in doppelter Höhe.
Die Stellungnahme des Landratsamts
Das Landratsamt verteidigt seine Entscheidung und hält fest, dass gesetzliche Regelungen besagen, dass „Helfer-vor-Ort“-Gruppen nicht mit Blaulicht-Fahrzeugen im Straßenverkehr agieren dürfen. „Nur Fahrzeuge von Polizei und anerkannten Rettungskräften dürfen Sondersignale führen“, so Julian Ziegler, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Justiziar. Diese Aussagen unterstreichen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Bereich der Notfallhilfe herrschen, und machen die Schwierigkeiten deutlich, mit denen neue Anbieter konfrontiert sind.
Der Streit um die Dokumente und die sich zuspitzende Situation hat bei Hasenbeck zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justitiar des Landratsamts geführt. Diese Beschwerde wurde allerdings zurückgewiesen, was die Spannungen zwischen den beiden Parteien weiter verstärkt. Für Hasenbeck steht fest, dass er nicht kampflos aufgeben wird. Der Weg zur Klärung dieser Angelegenheit scheint jedoch noch weit und steinig zu sein, während die öffentlichen Diskussionen über die Herausforderungen im Rettungsdienst und die Zusammenarbeit mit den Behörden an Fahrt gewinnen.