Die Kündigung der umstrittenen Politologin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn wurde als rechtmäßig eingestuft, wie das Arbeitsgericht Bonn am Mittwoch beschloss. Die 60-jährige Wissenschaftlerin hatte gegen ihre Kündigung geklagt, die jedoch abgewiesen wurde. Die Universität hatte die Kündigung mit Plagiatsvorwürfen gerechtfertigt, die das Gericht als „Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung“ bewertete. Der ausschlaggebende Punkt war Guérots Buch „Warum Europa eine Republik werden muss“, in dem sie nicht korrekt auf Aussagen anderer Wissenschaftler hinwies, was als wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiat angesehen wurde.
Das Gericht sah einen Täuschungsversuch bei Guérots Bewerbung um die Professur in Bonn, da sie sich unter anderem mit diesem Buch beworben hatte. Aufgrund ihres hohen akademischen Niveaus und ihrer Erfahrung wurde dieser Umstand als schwerwiegend betrachtet, was eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Guérot äußerte sich überrascht über das Urteil und kündigte an, dagegen in Berufung zu gehen. Trotz ihrer Verteidigung betonte sie, dass sie sich bei der Bewerbung um die Professur mit einem umfangreichen Dossier und zahlreichen Referenzen präsentiert habe, die von der Universität geprüft und als angemessen empfunden wurden.
Guérot sorgte in der Vergangenheit durch ihre Kritik an den Corona-Schutzmaßnahmen sowie durch umstrittene Äußerungen zum Ukraine-Krieg für Aufsehen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis zwischen Angreifer und Angegriffenem umzukehren, indem sie sofortige Friedensverhandlungen fordert. Während der Gerichtsverhandlung am Mittwoch versammelten sich zahlreiche Unterstützer der Politologin vor dem Gerichtsgebäude, um für Wissenschaftsfreiheit zu demonstrieren und das Urteil der Kündigung scharf zu kritisieren. Einige sahen in der Entscheidung des Gerichts den Versuch, eine unbequeme Kritikerin zum Schweigen zu bringen.