Folgen der Verurteilung queerfeindlicher Hassprediger in Pforzheim
In Pforzheim hat das Amtsgericht über Strafen gegen zwei queerefeindliche Hassprediger der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) entschieden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro für einen Beschuldigten wegen Volksverhetzung. Ein weiterer Beschuldigter wird mit Volksverhetzung sowie Billigung von Straftaten konfrontiert. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Hass und Diskriminierung.
Die radikale Sekte und ihre wiederholten Mordphantasien gegen LGBTI sorgen seit Ende 2021 für Aufsehen. Angeführt von Anselm Urban, der seine Hassbotschaften aus den USA verbreitet, stellt die BKZW eine ernsthafte Bedrohung dar. Prediger wie Andy Shamoon und „Bruder Moses“ setzen vor Ort ihre Hetze fort, während die Verfassungsschutzbehörden die Sekte intensiv beobachten.
Die BKZW, die die demokratischen Werte ablehnt und gezielt Hass und Gewalt schürt, wird als potenziell kriminelle Vereinigung eingestuft. Politiker wie Oliver Hildenbrand und Felix Herkens fordern eine entsprechende Klassifizierung, um effektiv gegen ihre gefährlichen Aktivitäten vorzugehen. Trotzdem bleibt die endgültige Entscheidung über den Status der BKZW als kriminelle Vereinigung noch aus.
Der Kampf gegen Hass und Extremismus erfordert eine entschlossene Haltung und gemeinsame Anstrengungen aller gesellschaftlichen Kräfte. Die Verurteilung der Hassprediger in Pforzheim sendet ein wichtiges Signal, dass rechtsextreme und queerfeindliche Aktivitäten nicht toleriert werden. Es ist unerlässlich, dass die Behörden weiterhin wachsam bleiben und gegen Hassverbreitung konsequent vorgehen.
– NAG