
Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, den Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel einzustellen. Der 40-Jährige stand in einer Berufungsverhandlung, in der unter anderem der Vorwurf der Jagdwilderei gegen ihn erhoben wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens, welchem das Gericht folgte. Die Vorsitzende Richterin begründete die Entscheidung damit, dass ein Freispruch oder eine Verurteilung in diesem Fall keine Auswirkungen auf das bereits gesprochene Urteil des Landgerichts Kaiserslautern gehabt hätte und somit für das Strafmaß nicht relevant seien.