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Porsche Taycan GTS: Sachmängel und Rückrufe verärgern Kunden

Seit der Markteinführung des Porsche E-Modells Taycan gab es bereits 13 Rückrufe. Porsche hat kürzlich angekündigt, alle Modelle des Elektrofahrzeugs aufgrund von Bremsproblemen in die Werkstätten zurückzurufen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Klage gegen Porsche und den Fahrzeughändler eingereicht. Die Klage bezieht sich auf insgesamt neun Sachmängel, darunter auch die unzureichende Reichweite des Taycan GTS. Die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs weicht um bis zu 35 Prozent von der im Prospekt angegebenen Reichweite ab.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags von Händler und Porsche AG. Die Kanzlei empfiehlt den Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine kostenlose anwaltliche Beratung im Online-Check. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland und war maßgeblich an der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals beteiligt.

Der Porsche Taycan GTS hat laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer verschiedene Sachmängel, darunter einen Defekt der Außentemperaturanzeige, des Spannungswandlers, der Bremsanlage, der Handyladefunktion, des Innenraumheizers, der Hochvoltbatterie, des Stoßdämpfers und der Schließfunktion. Zudem weist das Fahrzeug eine deutlich geringere Reichweite auf als im Prospekt beworben.

Die Reichweite von E-Fahrzeugen wird nach dem WLTP-Testzyklus ermittelt. Laut Herstellerangaben sollte der Taycan eine Reichweite von 504 km aufweisen, in der Realität reichte die Motoraufladung jedoch nicht einmal für eine Strecke von 328 km aus. Dies entspricht einer Abweichung von 35 Prozent zur angegebenen Reichweite.

Laut einem Test von Auto Motor Sport erreicht der Taycan bei konstanten 120 km/h maximal eine Reichweite von 395 km. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Auffassung, dass dies einen erheblichen Sachmangel darstellt und beruft sich dabei auf § 434 BGB.

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Ein weiteres Hauptproblem des Taycan sind die zahlreichen Rückrufe. Seit der Markteinführung des Modells gab es insgesamt 13 Rückrufe, vier davon betrafen die Hochvoltbatterie. Der aktuelle Rückruf aufgrund der Bremsprobleme ist besonders sicherheitsrelevant.

Dr. Stoll & Sauer geltend macht Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB geltend und erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der Sachmängel. Die Gewährleistungsrechte verjähren nach zwei Jahren, daher ist schnelles Handeln erforderlich. Die Kanzlei ist außerdem der Ansicht, dass Porsche gegen die EG-Typengenehmigung verstoßen hat und das Qualitätsmanagementsystem EN ISO 9001:2015 nicht einhält.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Sie hat bereits im Diesel-Abgasskandal eine markante Rolle gespielt und eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG geführt. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich ausgehandelt. Aktuell führen sie eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen.



Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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