Nach einer Reihe von Vertagungen auf Wunsch beider Parteien endete die Verhandlung am Mittwoch mit der Ablehnung der Klage von Ulrike Guérot gegen ihre Kündigung durch die Universität Bonn. Der Grund für die Kündigung war das angebliche Vorlegen von Schriften mit Plagiaten während des Bewerbungsverfahrens um die Stelle als Professorin für Europapolitik. Das Gericht sah darin eine Täuschung und Pflichtverletzung im Bewerbungsverfahren.
Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe wurde vor der Kündigung keine Abmahnung ausgesprochen, da das Fehlverhalten als besonders gravierend angesehen wurde. Ulrike Guérot hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Bei der Verhandlung vor Gericht war sie persönlich anwesend und äußerte sich kurz zu der verspäteten Kritik an ihren Publikationen, die Jahre später veröffentlicht wurde.
Die Universität Bonn betrachtete die beanstandeten Plagiate als ernsthaftes wissenschaftliches und dienstliches Fehlverhalten. Ein Mitglied der damaligen Berufungskommission bestätigte, dass es während der Prüfung „Irritationen“ gab, die jedoch geklärt werden konnten. Die Universität bezog sich auf einen Text, der als relevant für die Berufung angesehen wurde und den Tatbestand eines Anstellungsbetrugs erfüllte. Letztendlich entschied das Gericht gegen Ulrike Guérot und bestätigte die Kündigung durch die Universität Bonn.