Stuttgart – Trotz der Ankündigung eines bundesweiten Pilotbetriebs vor mehr als vier Wochen bleibt die Rückverfolgung von Notrufen unter der Nummer 110 bundesweit weiterhin schwierig. Laut einer Sprecherin des baden-württembergischen Innenministeriums werden neben den bereits bestehenden rechtlichen Problemen auch technische Schwierigkeiten festgestellt. Die Umsetzung des Pilotbetriebs gestaltet sich aufgrund der großen Datenmengen der anzubindenden Leitstellen als schrittweise und komplex. Es wird betont, dass ein stabiler Betrieb gewährleistet sein muss.
Derzeit ist es möglich, über ein technisches Verfahren Notrufe mit der Nummer 112 in Deutschland schnell und präzise zu orten. Im Gegensatz dazu ist eine Ortung bei Anrufen über die Polizeinotrufnummer 110 aufgrund rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg nicht möglich. Dies liegt daran, dass alle Ortungsdaten des Landes auf einem zentralen Server im Schwarzwald zusammenlaufen, jedoch aus Datenschutzgründen nicht abgerufen und weitergegeben werden dürfen.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes hat Bedenken geäußert und fordert eine klare Rechtsgrundlage für die automatische Übermittlung von Standortdaten im Falle eines Notrufs. Obwohl das Innenministerium und der Datenschutzbeauftragte bereits vor über einem Monat vereinbart hatten, das Problem zu lösen und einen vorläufigen Pilotbetrieb zu starten, steht bisher weder eine Rechtsgrundlage noch ein funktionierender Betrieb zur Verfügung. Dieses Hin und Her wurde auch von Politikern kritisiert, da Datenschutz nicht auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung gehen sollte.
Obwohl es schon Möglichkeiten gibt, Verletzte und Vermisste über die Funkzellenabfrage zu orten, bleibt festzuhalten, dass eine schnelle und präzise Ortung im Falle eines Notrufs über die 110 noch nicht flächendeckend umgesetzt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Schritte zur Lösung dieses Problems aussehen werden.