
Die Lufthansa AG gerät aufgrund verzögerter Rückzahlungen von stornierten Flugtickets in die Kritik der Verbraucher. Dies kann auch negative Auswirkungen auf die Aktionäre haben. Um die Rückerstattung der Ticketpreise zu erhalten, müssen die Kunden der Lufthansa diese erst einklagen, was zu erheblichen Kosten für das Unternehmen führt und den Gewinn sowie den Aktienkurs negativ beeinflussen kann. Aus diesem Grund hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand der Lufthansa AG erstattet, da der Verdacht der Untreue besteht. Die Kanzlei gehört zu den führenden Kanzleien für Verbraucher-, Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland und empfiehlt den Betroffenen eine kostenlose anwaltliche Beratung durch den Online-Check.
Laut einem konkreten Fall zahlte die Lufthansa AG einem Verbraucher nur widerwillig den Ticketpreis von stornierten Flügen zurück, obwohl der Flug ohne Angabe von Gründen storniert wurde. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erläutert, warum sie deshalb Strafanzeige gegen den Vorstand der Lufthansa erstattet hat. Der Verbraucher hatte verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG gebucht, jedoch wurden diese ohne Begründung von der Airline storniert. Die Lufthansa wirbt auf ihrer Website damit, dass Kunden bei Stornierungen ihr Ticket schnell und bequem zurückerstattet bekommen können. Nach der Stornierung erstattete die Lufthansa jedoch nur einen Teilbetrag von rund 6.000 Euro zurück und behielt den Restbetrag von rund 21.000 Euro ein. Trotz zahlreicher Schreiben und Telefonaten mit der Lufthansa rührte sich das Unternehmen nicht. Erst nachdem die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage eingereicht hatte, erkannte die Lufthansa die Forderung an und überwies den restlichen Betrag. Dies zeigt, dass es sich um ein alltägliches Phänomen handelt, bei dem Verbraucherforderungen nicht erfüllt werden. Falls erfolgreich Klage erhoben wird, muss die Lufthansa AG nicht nur den kompletten Ticketpreis erstatten, sondern auch noch über dem Basiszinssatz liegende Zinsen sowie die Prozesskosten bezahlen.
Dieses Vorgehen führt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zu einer Vermögensschmälerung der Lufthansa AG, die sich negativ auf die Aktionäre auswirken kann. Die Gewinne sinken und somit auch der Aktienkurs. Da es sich um ein massenhaftes Phänomen handelt, von dem der Vorstand Kenntnis haben müsste, könnte der Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB vorliegen. Aus diesem Grund hat die Kanzlei Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen den gesamten Vorstand der Lufthansa AG erstattet und fordert die Aufnahme von Ermittlungen.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Mit 25 Anwälten und Fachanwälten bietet die Kanzlei an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim ihre Expertise in allen wichtigen Rechtsgebieten an. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert und führt derzeit eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
In der Tabelle unten sind die wichtigsten Informationen des Falls zusammengefasst:
Tabelle: Vorfall von verzögerter Rückerstattung der Lufthansa AG
| Flugpreis | 27.000 € |
|————————–|————-|
| Erstatteter Betrag | 6.000 € |
| Einbehaltener Restbetrag | 21.000 € |
| Klage erforderlich | Ja |
| Rückerstattung nach Klage | Ja |
| Zusätzliche Zahlung | 5% über Basiszinssatz |
| Prozesskosten | Ja |
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die aktuellen Ermittlungen und die Strafanzeige gegen den Lufthansa-Vorstand werden zeigen, ob das Vorgehen des Unternehmens rechtliche Konsequenzen hat und wie sich dies auf die Verbraucher und Aktionäre auswirken wird.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots