
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat klargestellt, dass sie keine Absicht hat, Großmärkte in der Region zu unterstützen. Die Entscheidung über das Vorhandensein von Großmärkten liegt bei den einzelnen Kommunen und nicht beim Land, wie NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen betonte. Ein Antrag der SPD, die Strukturen der Großmärkte dauerhaft zu stärken, wurde vom Parlament abgelehnt, wobei die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie die AfD-Opposition dagegen stimmten. Es wurde betont, dass die Entscheidung über die Zukunft der Großmärkte in NRW nicht in die Hände des Landes fällt. Es gibt derzeit acht Großmärkte in Nordrhein-Westfalen, von denen einer voraussichtlich Ende 2025 schließen wird.
Die Ministerin wies darauf hin, dass sich die Welt in Bezug auf Vermarktungsstrukturen weiterentwickelt hat und Alternativen zu den Großmärkten wie Direktvermarktung und Lieferservice erfolgreich etabliert wurden. Sie betonte, dass trotz der Schließung eines Großmarkts regionale Erzeugnisse weiterhin den Weg zu den Verbrauchern finden werden und die Ernährungssicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet ist. Es wird angestrebt, vielfältige Vermarktungsstrukturen für die Landwirtschaft aufrechtzuerhalten, jedoch liegt es nicht in der Verantwortung des Landes, über das Schicksal der Großmärkte zu entscheiden. Die SPD hält die Großmärkte für wichtige Alternativen zu den großen Lebensmitteldiscountern und betont deren Bedeutung als Gegenspieler gegen das Oligopol.
In einer dritten Instanz bestätigte das Oberverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf, dass keine kommunale Verpflichtung besteht, Großmärkte zu erhalten. Die Diskussion über die Zukunft der Großmärkte in Nordrhein-Westfalen wird weiterhin geführt, wobei unterschiedliche Standpunkte vertreten werden. Die Frage, ob die Großmärkte als wichtige Vermarktungsstrukturen für die Region erhalten bleiben sollen, wird kontrovers diskutiert. Die Entscheidungen über die Zukunft dieser Großmärkte werden auf lokaler Ebene getroffen, während das Land keine Garantien für ihre Beständigkeit abgibt.