Menschen mit Diabetes in Stuttgart müssen möglicherweise hohe Kosten für ihre Blutzuckermessgeräte selbst tragen, da die gesetzlichen Krankenkassen nur die Hilfsmittel bezahlen, die als zweckmäßig und wirtschaftlich gelten und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Rechtsanwalt Oliver Ebert aus Stuttgart warnt davor, dass bestimmte Hilfsmittel, die nicht im Vertrag der Privatversicherer aufgeführt sind, normalerweise nicht erstattet werden.
Bei Teststreifen gibt es keine Obergrenzen für insulinpflichtige Patienten und Patientinnen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes, die tägliche Insulindosen benötigen und gesetzlich krankenversichert sind. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" warnt jedoch vor Missverständnissen in manchen Arztpraxen.
Für eine bessere Überwachung des Glukoseverlaufs und eine schnellere Reaktionsmöglichkeit sind CGM-Systeme (Continuous Glucose Monitoring) oder Glukosesensoren sinnvoll. Diese sind jedoch teurer als Teststreifen und werden von den Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt.
In der aktuellen Ausgabe des "Diabetes Ratgebers" finden Leserinnen und Leser weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Erstattung von Teststreifen und CGM-Systemen sowie zu weiteren Leistungen beim Messen des Blutzuckerspiegels.
Tabelle:
Topic: Erstattung von Diabetes-Hilfsmitteln durch Krankenkassen
Hilfsmittel | Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen | Erstattung durch Privatversicherer |
---|---|---|
Teststreifen | Ja | Ja, sofern im Vertrag aufgeführt |
CGM-Systeme/Glukosesensoren | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen | Ja, sofern im Vertrag aufgeführt |
Diese Informationen finden sich in der aktuellen Ausgabe des "Diabetes Ratgebers". Weitere interessante Gesundheits-News sind auf der Website https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook und Instagram verfügbar.
Quelle: Wort & Bild Verlagsgruppe – Gesundheitsmeldungen / ots