Rund sieben Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor sind drei Klimaaktivisten zu jeweils Bewährungsstrafen von acht Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten hat die Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag gestellt, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Die Farbattacke auf das Brandenburger Tor hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt, als die Klimaaktivisten mit Farbe gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden Maßnahmen zum Klimaschutz protestierten. Die deutliche Botschaft der Aktivisten sollte Aufmerksamkeit auf die Dringlichkeit des Klimawandels lenken. Das Gericht sah jedoch in der Aktion eine strafbare Handlung, die zu einer Verurteilung führte.
Die Bewährungsstrafen von jeweils acht Monaten für die Klimaaktivisten unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Tat in den Augen des Gerichts. Trotz der Bemühungen der Verteidigung, die Aktion als legitimen Akt zivilen Ungehorsams darzustellen, entschied das Gericht auf Basis des geltenden Rechtsrahmens. Die Urteile markieren somit einen wichtigen rechtlichen Schritt im Umgang mit derartigen Protestaktionen.
Die Verurteilung der Klimaaktivisten verdeutlicht die Spannungen zwischen dem Engagement für den Klimaschutz und den rechtlichen Grenzen zivilen Ungehorsams. Während die Aktivisten ihre Aktion als notwendigen Protest für die Zukunft des Planeten betrachten, zeigt das Gericht durch die Urteile, dass bestimmte Handlungen nach geltendem Recht nicht toleriert werden können. Die Debatte über angemessene Formen des Protests im Kontext des Klimawandels bleibt somit weiterhin aktuell und kontrovers.