Im Dezember 2024 fand ein Austausch zur geplanten Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim auf Einladung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) statt. An diesem Treffen nahmen Bürgermeister aus Walheim, Gemmrigheim, Kirchheim am Neckar und Besigheim sowie Vertreter der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) und des RPS teil. Es wurde vereinbart, dass weitere Treffen stattfinden sollen, um die Bedenken und Anregungen der Kommunen zu berücksichtigen.
Am 29. Januar 2025 trafen sich die Beteiligten erneut in Besigheim. In der Woche zuvor fand ein Gespräch auf dem Kraftwerksgelände in Walheim statt, bei dem technische Fragen, unter anderem zur möglichen Abwasserdruckleitung, diskutiert wurden. Das RPS informierte über den aktuellen Stand des Verfahrens und arbeitet an der Entscheidung zur ersten Teilgenehmigung. Die Bürgermeister der vier Kommunen äußerten sich jedoch entschieden gegen den Bau der Anlage in Walheim und hatten bereits Klage gegen den vorzeitigen Beginn eingereicht. Zudem stellten die Bürgermeister einen Antrag auf Eilrechtsschutz.
Technische Anregungen und Mobilitätsfragen
Die EnBW prüfte technische Anregungen der Kommunen und bot den Rückbau des bestehenden Schornsteins an. Weiterhin wird untersucht, ob bei einem Neubau zusätzliche Gebäudeteile rückgebaut werden können. Bedenken äußerten die Kommunen hinsichtlich der verkehrlichen Belastung durch zusätzliche LKWs, weswegen ein weiterer Austausch zur verkehrlichen Situation vereinbart wurde. Die EnBW plant auch, alternative Optionen zum Abtransport des Brüdenwassers zu prüfen, wie etwa den Transport per Bahn. Auch eine mögliche Abwasserdruckleitung zum Abtransport der Brüdenwasser wurde erneut besprochen.
Darüber hinaus bot die EnBW Unterstützung beim Aufbau eines Nahwärmenetzes an, dessen wirtschaftliche Verifizierung jedoch notwendig ist. Die EnBW plant zeitnahe Gespräche mit der Bevölkerung vor Ort, um über das Projekt zu informieren und den Dialog zu fördern.
Hintergrund dieser Diskussion ist die geplante Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim, die derzeit vom RPS nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft wird, wie rp.baden-wuerttemberg.de berichtete.
In einem weiteren Kontext kritisierte der Bund Naturschutz die Entwicklung bezüglich Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen, die nach der Novelle der Klärschlammverordnung von 2017 in Bayern an Bedeutung gewinnen. Diese besagt, dass ab 2032 die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm in großen Kläranlagen verboten ist. Laut einer Studie hat die Klärschlammverbrennung die schlechteste CO2-Bilanz unter den Klärschlammbehandlungsverfahren und ist somit kein effektives Verfahren zur Phosphorrückgewinnung, wie bund-naturschutz.de berichtete.