
In die Diskussion um die praktische Umsetzung des neuen Cannabis-Gesetzes hat sich Innenminister Thomas Strobl (CDU) eingeschaltet. Er unterstützt die Linie der Polizei und Anklagebehörden in Südbaden, die darauf hinweisen, dass Cannabis-Besitzer potenzielle Zeugen im Verfahren gegen unbekannte Verkäufer sind. Strobl betonte, dass dies der geltenden Rechtslage entspricht.
Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal, während der Verkauf und die Weitergabe weiterhin verboten sind. Strobl bezeichnete das Gesetz als „verkorkst“ und kritisierte, dass zu wenig darüber nachgedacht wurde, wie der Stoff ab dem 1. April beschafft werden soll. Er befürchtet, dass dies ein Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität darstellt.
Die Staatsanwaltschaften in Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie das Polizeipräsidium Freiburg haben erklärt, dass Personen, die derzeit Cannabis besitzen und damit erwischt werden, als Zeugen im Verfahren gegen unbekannte Verkäufer fungieren. Diese Zeugen sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und ihre Personalien werden festgehalten.
Die Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe haben darauf hingewiesen, dass es keine landesweiten Vorgaben für die Verfolgung von Cannabis-bezogenen Straftaten gibt. Es wird erwartet, dass die beiden Generalstaatsanwaltschaften in Zukunft mit den Staatsanwaltschaften zusammenkommen, um das Thema zu diskutieren. Letztendlich werden die Gerichte über strittige Fragen entscheiden.
Gemäß den neuen Regeln dürfen Personen ab 18 Jahren zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis lagern und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen, ausschließlich für den Eigengebrauch. Darüber hinaus ist der Anbau von drei Pflanzen zu Hause erlaubt, jedoch nicht im Kleingarten. Ab dem 1. Juli sollen auch Anbauvereinigungen erlaubt werden, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum austauschen können. Jedes Mitglied darf dabei maximal 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat erhalten.