Impfschäden: Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen
Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft für Menschen mit Impfschäden nach Covid-19-Impfungen. Bisher wurden über 5.000 Erstberatungen durchgeführt, 3.000 Mandate übernommen und mehr als 500 Klagen eingereicht. Während einige Rechtsschutzversicherungen wie HUK, Ergo und Örag Deckungszusagen geben, weigern sich andere wie Allianz, ARAG, LVM, DEVK und Zurich, für Schäden infolge der Impfung aufzukommen. Die Kanzlei setzt sich gegen diese Ablehnungen zur Wehr und hat bereits positive Entscheidungen vor den Landgerichten Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach erreicht. Weitere Entscheidungen gegen LVM und Zurich werden in Kürze erwartet. Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert betont, dass die Versicherungen ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten müssen. Die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, droht zum 31.12.2024 zu verjähren. Wenn sich herausstellt, dass die Deckungsablehnungen rechtswidrig waren und die Versicherten dadurch daran gehindert wurden, rechtzeitig Klagen einzureichen, könnten erhebliche Schadenersatzansprüche gegen die Versicherungen bestehen. Die Kanzlei kämpft weiterhin für die Interessen der Geschädigten.
Lokale Auswirkungen und historische Fakten:
In Stuttgart gibt es wahrscheinlich ähnliche Fälle von Impfschäden und entsprechende Klagen. Die Entscheidungen der Landgerichte Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach haben möglicherweise Auswirkungen auf Verfahren gegen die Landgerichte Stuttgart, Köln und Mönchengladbach in ähnlichen Fällen. Es ist auch möglich, dass in der Region Stuttgart bereits Schadenersatzklagen von Impfgeschädigten vor den Landgerichten anhängig sind.
Tabelle:
| Rechtsschutzversicherungen | Deckungszusage für Impfschäden |
|—————————|——————————-|
| HUK | Ja |
| Ergo | Ja |
| Örag | Ja |
| Allianz | Nein |
| ARAG | Nein |
| LVM | Nein |
| DEVK | Nein |
| Zurich | Nein |
Quelle: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte / ots