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Großbritannien führt neuen Gesetzentwurf ein, der Kryptowährungen als persönliches Eigentum klärt

  • Der neue britische Gesetzentwurf erkennt Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte als persönliches Eigentum an.
  • Nach dem neuen Gesetz genießen Kryptobesitzer einen stärkeren Rechtsschutz.

Das britische Parlament hat einen neuen Gesetzentwurf eingebracht, der die Eigentumsverhältnisse bei digitalen Vermögenswerten klarstellt, indem er Bitcoin und andere Krypto-Vermögenswerte als persönliches Eigentum anerkennt.

Der neue Gesetzesentwurf, der Property (Digital Assets etc) Bill, soll Krypto-Besitzern rechtlichen Schutz bieten. Er wurde am 11. September 2024 im britischen Parlament eingebracht.

„Zum ersten Mal in der britischen Geschichte können digitale Vermögenswerte, darunter Kryptowährungen, nicht fungible Token wie digitale Kunst und Emissionszertifikate, nach dem Gesetz als persönliches Eigentum betrachtet werden“, schrieb das Justizministerium in einem Pressemitteilung am Mittwoch veröffentlicht.

Die Regierung teilte die Neuigkeiten auch zu X mit.

Rechtlicher Schutz für Bitcoin- und Krypto-Inhaber

Die britische Regierung ist davon überzeugt, dass dieses Gesetz das Land an die Spitze eines aufstrebenden Kryptomarktes bringt. Ziel sei es, Bitcoin und andere Inhaber digitaler Vermögenswerte durch das Gesetz zu schützen, heißt es in der Ankündigung.

Die Anerkennung dieser Vermögenswerte als persönliches Eigentum bedeutet, dass Einzelpersonen und Unternehmen vor Betrug und Schwindel geschützt sind. Auch das Justizsystem profitiert davon, da es nun Fälle behandeln kann, die sich aus Streitigkeiten über digitales Eigentum ergeben, darunter auch Scheidungsverfahren.

„Unsere weltweit führenden Rechtsdienstleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaft. Sie tragen dazu bei, das Wachstum voranzutreiben und Großbritannien im Zentrum der internationalen Rechtsbranche zu halten. Es ist wichtig, dass das Gesetz mit den sich entwickelnden Technologien Schritt hält, und diese Gesetzgebung wird bedeuten, dass der Sektor seine Position als weltweit führender Anbieter von Krypto-Assets behaupten und Klarheit in komplexe Eigentumsfälle bringen kann“, sagte die britische Justizministerin Heidi Alexander.

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Während das britische Recht „Dinge im Besitz“ wie Gold und Geld oder „Dinge in Aktion“ wie Schulden oder Aktien als Eigentum anerkennt, gibt es für digitale Vermögenswerte keine derartige Klassifizierung.

Da Kryptowährungen in keine der beiden Kategorien fallen, sieht das neue Gesetz eine dritte Kategorie von „Dingen“ vor. Kryptowährungen werden nun als Vermögenswerte mit persönlichen Eigentumsrechten betrachtet.


Quelle: Coinlist.me

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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