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Goldpreis auf Höhenflug: Warum sich das Edelmetall gut für den Pfandkredit eignet

In einer aktuellen Pressemeldung des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) wird darüber berichtet, warum sich Gold als Pfand gut eignet, insbesondere da der Goldpreis derzeit immer weiter steigt.

Gold ist als Anlageform sehr beliebt und wird sowohl als Inflationsschutz als auch als sichere Geldanlage angesehen. Das Edelmetall hat in der Vergangenheit seine Werthaltigkeit bewiesen und wird oft als sicherer Hafen in unsicheren Zeiten angesehen. Der Preis für Gold ist kürzlich auf über 2.400 US-Dollar gestiegen und es scheint noch Raum für weiteres Wachstum zu geben.

Aufgrund des steigenden Goldpreises überlegen sich viele Besitzer von Goldschmuck, Goldmünzen oder -barren, ob es jetzt ein guter Zeitpunkt ist, um zu verkaufen und Gewinne zu erzielen. Allerdings gibt es auch eine Alternative zum Verkauf, nämlich den Pfandkredit.

Beim Pfandkredit bleibt das Gold Eigentum des Verpfänders, es dient lediglich als Sicherheit. Im Rahmen der Pfandleiherverordnung hat der Kunde vier Monate Zeit, um sein Pfand gegen Bezahlung des Darlehens, der Zinsen und Gebühren wieder auszulösen. Dies kann jederzeit während der Laufzeit des Pfandkreditvertrages erfolgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Im Gegensatz zum Verkauf behält der Kunde bei einem Pfandkredit die Möglichkeit, von einem möglichen Wertzuwachs des Pfandes zu profitieren.

Selbst wenn das Pfand nicht ausgelöst wird, hat der Kunde nichts zu befürchten. Das Pfand wird ausschließlich für die Ansprüche des Pfandleihers haften und nicht der Kreditnehmer persönlich. Sollte der Erlös bei einer Versteigerung die Ansprüche des Pfandleihers übersteigen, kann der Kunde diesen Mehrerlös innerhalb von drei Jahren beim Pfandleiher abholen.

Der Pfandkredit bietet also eine flexible Möglichkeit, kurzfristig Liquidität zu erhalten, ohne das Goldstück verkaufen zu müssen. Zudem ist der Pfandkredit für jedermann zugänglich und unkompliziert zu erhalten.

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Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Pfandleiherbetriebe in Deutschland strengen staatlichen Vorschriften unterliegen. Bereits seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Weitere Informationen zur Pfandleihe und zur Lage des nächstgelegenen Pfandhauses finden sich auf der Website des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) unter www.pfandkredit.org.

Der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) wurde im Jahr 1950 gegründet und ist der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Über 80 Prozent der rund 150 Pfandkreditunternehmen sind im ZdP organisiert. Das Pfandkreditgewerbe unterliegt strengen staatlichen Vorschriften und vergibt schnell und unbürokratisch Kredite.



Quelle: Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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