Das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über die Zulässigkeit der Werbeaussage „klimaneutral“. Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hat zwei Unterlassungsklagen gegen den Fruchtgummihersteller Katjes und den Marmeladenproduzenten Mühlhäuser eingereicht. Die Wettbewerbszentrale wirft den Unternehmen vor, mit der Bezeichnung „klimaneutral“ Verbraucher zu täuschen, da die Produkte nicht emissionsfrei hergestellt werden, sondern lediglich Klimaschutzprojekte finanziell unterstützen.
Im Juni 2022 wies das Landgericht Kleve die Klage gegen Katjes mit der Begründung ab, dass den Lesern des Fachblatts bekannt sei, dass Klimaneutralität auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne. Im Gegensatz dazu gab das Landgericht Mönchengladbach im Februar 2022 der Klage gegen Mühlhäuser statt.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird am Donnerstag um 11:00 Uhr erwartet.